31.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 249/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7334 — Oracle/MICROS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 249/04)

1.

Am 24. Juli 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Oracle Corporation (USA) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens MICROS Systems, Inc. (USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Oracle Corporation: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software für Unternehmen (einschließlich Middleware, Datenbank-Software und Anwendungssoftware und damit verbundene Dienste) sowie von Hardware für Unternehmen (einschließlich Servern, Datenbank-Anwendungen und Datenspeichern).

—   MICROS Systems, Inc.: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hardware, Software und Diensten für den Einzelhandel und das Hotel- und Gaststättengewerbe (Hotels, Restaurants, Bars, Kasino und andere Veranstaltungsorte).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7334 — Oracle/MICROS per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).