18.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7254 — LetterOne/RWE Dea)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 186/10

1.

Am 11. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen LetterOne Holding S.A. Luxemburg (im Folgenden „LetterOne“) erwirbt mittelbar die alleinige Kontrolle über die RWE Dea AG (im Folgenden „RWE Dea“) durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LetterOne ist eine private Investmentholdinggesellschaft mit Schwerpunkt auf Investitionen in den Sektoren Energie und Telekommunikation.

Bei RWE Dea handelt es sich um ein in 17 Ländern tätiges internationales Erdöl- und Gasunternehmen, das Anteile an rund 140 derzeit gültigen Erdöl- und Gaslizenzen hält und in Deutschland unterirdische Gasspeicheranlagen betreibt.

3.

Die Europäische Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) des Rates in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7254 — LetterOne/RWE Dea per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.