14.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 144/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7248 — Cinven/Skandia)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 144/08)

1.

Am 2. Mai 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Heidelberg Leben Holding AG (Deutschland), die von Cinven Capital Management (V) General Partner Limited („Cinven“, Guernsey) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Skandia Lebensversicherung AG (Deutschland), Skandia Versicherung Management & Service GmbH (Deutschland), Skandia Portfolio Management GmbH (Deutschland), Skandia Pension Consulting GmbH (Deutschland) und Skandia Austria Holding AG (Österreich); diese fünf Zielunternehmen werden insgesamt als „Skandia“ bezeichnet.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Cinven: Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die Vermögensverwaltungsdienste für eine Reihe von Investmentfonds erbringt

—   Skandia: Anbieter von Lebensversicherungen, insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen in Deutschland und Österreich.

3.

Die Europäische Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7248 — Cinven/Skandia per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.