14.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 144/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7235 — SPC/Cargill/Golden Compound JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 144/06)

1.

Am 2. Mai 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SPC Sunflower Plastic Compound GmbH („SPC“, Deutschland), das von der U.S. Ukraine Support GmbH und der Ulrich und Elke Meyer Invest GmbH (beide Deutschland) kontrolliert wird, und das Unternehmen Cargill GmbH („Cargill“, Deutschland), das von der Unternehmensgruppe Cargill Incorporated (USA) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Golden Compound GmbH („GC“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   SPC: Entwicklung, Vermarktung und Verwendung von Prozessen und Technologien für die Herstellung von Biowerkstoffen,

—   Cargill: Herstellung und Lieferung von Produkten sowie Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Finanzen und in der technischen Industrie,

—   GC: Herstellung eines Kompositkunststoffes aus Kunststoffgranulaten und Schalen von Sonnenblumenkernen sowie Forschung zur Weiterentwicklung des Herstellungsprozesses.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7235 — SPC/Cargill/Golden Compound JV per Fax (+ 32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.