15.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/27


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Gemeinsames harmonisiertes Programm der Europäischen Union für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern

2014/C 113/07

1.   Ziele und Beschreibung

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen (Aktenzeichen ECFIN 2014 001/A4) für die Durchführung von Umfragen im Rahmen des gemeinsamen harmonisierten EU-Programms für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern in den 28 EU-Mitgliedstaaten und in folgenden Kandidatenländern auf: Island, Montenegro, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Serbien und Türkei.

Mit dem Programm sollen Daten über die Lage der Wirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern erhoben werden, um deren Konjunkturzyklen im Hinblick auf die Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vergleichen zu können. Das gemeinsame harmonisierte Programm ist zu einem unerlässlichen Instrument der wirtschaftspolitischen Überwachung im Rahmen der WWU geworden und dient darüber hinaus allgemeinen wirtschaftspolitischen Zwecken.

Die Umfragen richten sich an Manager in der Industrie, im Investmentbereich, der Bauwirtschaft, dem Einzelhandel und dem Dienstleistungssektor sowie an Verbraucher. Die Kommission möchte Vereinbarungen mit Einrichtungen schließen, die die Qualifikation zur Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Umfragen besitzen:

Umfrage in der Industrie,

Umfrage über Investitionen,

Umfrage in der Bauwirtschaft,

Umfrage im Einzelhandel,

Umfrage im Dienstleistungssektor,

Umfrage bei den Verbrauchern,

„Ad-hoc“-Umfragen zu aktuellen Wirtschaftsfragen. Diese Ad-hoc-Umfragen werden in weniger regelmäßigen Abständen zusätzlich zu den monatlichen Umfragen durchgeführt, wobei dieselben Stichproben verwendet werden wie bei den monatlichen Umfragen, um Informationen zu bestimmten wirtschaftspolitischen Themen einzuholen.

Zu diesem Zweck sollen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden. Im Rahmen dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarung können sechs spezifische jährliche Finanzhilfevereinbarungen zwischen den Partnern geschlossen werden.

Innerhalb der Europäischen Kommission ist die Generaldirektion „Wirtschaft und Finanzen“ (ECFIN) für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme zuständig.

2.   Förderfähigkeit

Zulässig sind Bewerbungen von Antragstellern mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:

EU-Mitgliedstaaten,

Kandidatenländer und

EFTA- und EWR-Länder.

3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

Insgesamt sind jährliche Mittel in Höhe von maximal 5,62 Mio. EUR für die Kofinanzierung der Umfragen vorgesehen. Die Finanzhilfe der Kommission ist bei allen Umfragen auf einen Kofinanzierungsanteil von 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt. Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Alle Empfänger werden für eine Höchstdauer von 6 Jahren ausgewählt. Es können sechs jährliche Einzelvereinbarungen getroffen werden. Die Maßnahme für das erste Jahr wird sich über den Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 erstrecken.

4.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge sind spätestens einzusenden bis 18. Juni 2014.

Per Post:

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

ECFIN 2014 001/A4

Europäische Kommission

Referat ECFIN/R3 — J. VERHAEVEN

Büro N105 01/034

1049 Bruxelles/Brussels

BELGIQUE/BELGIË

Per Kurierdienst oder durch Abgabe:

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

ECFIN 2014 001/A4

Europäische Kommission

Referat ECFIN/R3 — J. VERHAEVEN

Büro N105 01/034

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussels (Evere)

BELGIQUE/BELGIË

5.   Sonstige Informationen

Die ausführlichen Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie das Antragsformular mit seinen Anhängen sind auf der Website europa.eu unter folgender Adresse abrufbar:

http://ec.europa.eu/dgs/economy_finance/procurement_grants/grants/proposals/index_en.htm

Die Anträge müssen die formalen Anforderungen erfüllen, die in den ausführlichen Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt sind. Die Anträge müssen in schriftlicher Form in einer der Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden; hierfür sind das betreffende Antragsformular sowie etwaige weitere erforderliche Standardformulare zu verwenden. Es wird empfohlen, den Antrag auf Englisch einzureichen, da dies die Bewertung vereinfacht. Etwaige zusätzliche Informationen, die der Antragsteller als notwendig erachtet, können auf getrennten Blättern eingereicht werden.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Alle Anträge werden von einem Bewertungsausschuss nach Maßgabe der in den genannten Spezifikationen niedergelegten Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien bewertet.