25.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7141 — AGCO Corporation/Basic Element/Russian JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 53/08

1.

Am 18. Februar 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen AGCO Corporation („AGCO Corporation“, USA) und Basic Element („Basic Element“, Russland) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen (zusammen „Russian JV“, Russland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AGCO Corporation: Entwurf, Herstellung, Marketing und Vertrieb von Landmaschinen weltweit,

Basic Element: diversifizierter Industriekonzern, der unter anderem im Automobilbau und in der Herstellung von Straßenbaumaschinen in Russland tätig ist,

Russian JV: Entwurf, Entwicklung, Montage, Komponentenlokalisierung, Herstellung und Vertrieb bestimmter landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in Russland.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7141 — AGCO Corporation/Basic Element/Russian JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.