15.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7142 — Mitsubishi Corporation/Mitsubishi Electric Corporation/International Elevator & Equipment)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 11/03

1.

Am 8. Januar 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) und Mitsubishi Electric Corporation („MELCO“, Japan) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen International Elevator & Equipment Inc. („IEE“, Philippinen).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MC: Handelsgesellschaft, die unter anderem in folgenden Wirtschaftszweigen tätig ist: Energie, Metalle, Maschinenbau, Chemikalien, Lebensmittel und allgemeiner Warenhandel,

MELCO: Herstellung und Vertrieb elektrischer und elektronischer Bauteile für Energie- und Elektroanlagen, Industrieautomatisierung, Informations- und Kommunikationssysteme, elektronische Geräte und Haushaltsgeräte,

IEE: Bereitstellung, Montage, Wartung und Reparatur von Aufzügen, Rolltreppen und Rollteppichen sowie Bereitstellung von Klimageräten, Dieselmotor-Generator-Einheiten und Handtrocknern in den Philippinen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7142 — Mitsubishi Corporation/Mitsubishi Electric Corporation/International Elevator & Equipment per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).