11.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 361/1


AUSSCHREIBUNG DER STELLE DES STELLVERTRETENDEN DIREKTORS (m/w) (AD 12)

(Cedefop/2013/03/AD)

(2013/C 361 A/01)

Der Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) fordert zur Einreichung von Bewerbungen um die Stelle des stellvertretenden Direktors (1) auf (anfängliche Vertragslaufzeit: 5 Jahre)

I.   Der Arbeitgeber

Cedefop ist die europäische Agentur, die die Aufgabe hat, die Berufsbildung in der Europäischen Union zu fördern. Cedefop arbeitet in den Bereichen Politikanalyse und Forschung, unterstützt die Entwicklung und Umsetzung der europäischen Berufsbildungspolitik und ist ein anerkannter Partner in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion über die berufliche Bildung.

Cedefop berät, forscht, analysiert, informiert und fördert Zusammenarbeit und wechselseitiges Lernen in Europa. Es unterstützt die Entwicklung der Berufsbildung und die faktengestützte Politikgestaltung in Bereichen wie der Umsetzung der europäischen Instrumente und der Überwachung des „Kopenhagen-Prozesses“, der Ermittlung künftiger Qualifikationserfordernisse und der Verbesserung des Kenntnisstands über Qualifikationen und Kompetenzen zur Förderung von grenzüberschreitender Mobilität und Investitionen in die Berufsbildung.

Cedefop hat einen Verwaltungsrat, in dem die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Europäische Kommission vertreten sind. Cedefop arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, mit Regierungen, Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie Forschern und Berufspraktikern zusammen. Es liefert ihnen aktuelle Informationen und Analysen zu Entwicklungen, Erfahrungen und Innovationen in der Berufsbildung und bietet Foren für die politische Diskussion an.

Cedefop wurde 1975 gegründet und hat seinen Sitz seit 1995 in Thessaloniki, Griechenland. Es beschäftigt rund 130 Mitarbeiter und verfügt über ein Budget von 17 400 000 EUR. Die Arbeitssprache des Cedefop ist Englisch.

Weitere Informationen über die Agentur sind abrufbar unter folgender Internetadresse: http://www.cedefop.europa.eu/EN/.

II.   Tätigkeitsprofil

Der stellvertretende Direktor unterstützt den Direktor bei der Erfüllung der Aufgaben, die in der Gründungsverordnung, insbesondere den Artikeln 2, 3 und 7, festgelegt sind.

Der stellvertretende Direktor ist unmittelbar dem Direktor unterstellt.

Er vertritt den Direktor bei dessen Abwesenheit.

Er unterstützt den Direktor bei:

der Leitung und Verwaltung des Cedefop und der Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats;

der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie und des Arbeitsprogramms (2) des Cedefop in Übereinstimmung mit dem Auftrag des Cedefop und den Beschlüssen des Verwaltungsrats;

der Vorbereitung der Tätigkeiten des Verwaltungsrats und der Erfüllung der Rechenschaftspflicht über die Leitung des Cedefop gegenüber dem Verwaltungsrat;

der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Arbeit des Cedefop und der Stärkung des Rufs des Zentrums als anerkannte führende Einrichtung in seinem Gebiet;

der Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie der soliden Finanzverwaltung und internen Kontrolle (3);

der Vorbereitung der Jahresberichte über die Tätigkeiten des Zentrums;

der Führung der laufenden Geschäfte des Cedefop und der Verwaltung sämtlicher Personalangelegenheiten, einschließlich Einstellung, Führung und Entwicklung des Personals, sowie der Förderung eines guten Teamgeists und eines guten Arbeitsumfelds;

der Gewährleistung einer engagierten Vertretung und Öffentlichkeitsarbeit des Cedefop im Rahmen der Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen und Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union auf höchster Ebene einschließlich der Vertretung des Zentrums in Konferenzen, Seminaren und Medienveranstaltungen;

der Erleichterung der Zusammenarbeit des Zentrums mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen des Zentrums im Hinblick auf die Förderung der Berufsbildung;

der Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die ähnliche Aufgaben wie das Zentrum wahrnehmen.

Der stellvertretende Direktor nimmt entsprechend den Vorgaben des Direktors und in Übereinstimmung mit seinen (jährlichen) Zielsetzungen auch direkt Aufgaben in den Bereichen Personalverwaltung, Dienstleistungserbringung, Verwaltung von Aktivitäten sowie besondere Aufgaben wahr.

III.   Zulassungskriterien

Um in der Auswahlphase berücksichtigt zu werden, müssen Bewerber am Tag des Ablaufs der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.

Hochschulabschluss oder Diplom:

Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder

über ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung (wobei dieses eine Jahr Berufserfahrung nicht in der im Folgenden geforderten postgraduierten Berufserfahrung enthalten sein darf).

Berufserfahrung: Sie verfügen über eine mindestens 15-jährige postgraduierte Berufserfahrung (Vollzeitäquivalent), die nach Abschluss des Hochschulgrundstudiums erworben wurde.

Verwaltungserfahrung: Sie verfügen über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Verwaltung, unter anderem in der Personal- und Finanzverwaltung.

Sprachen: Sie verfügen über gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union und über ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union (4).

Bewerber müssen außerdem

nachweisen können, dass sie den sittlichen Anforderungen in Bezug auf die Wahrnehmung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben genügen;

über die für die Wahrnehmung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erforderliche körperliche Eignung verfügen (5);

vor Erreichen des Renteneintrittsalters (höchstens Ende des Monats, in dem die Bewerber 66 Jahre (6) alt werden) die gesamte Amtszeit von fünf Jahren absolvieren können.

Unabhängigkeit und Interessenerklärung

Der stellvertretende Direktor muss eine Verpflichtungserklärung zum unabhängigen Handeln im öffentlichen Interesse und eine Erklärung über etwaige Interessen, die als Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit erachtet werden könnten, abgeben. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie zur Abgabe dieser Erklärungen bereit sind.

IV.   Auswahlkriterien

Die Bewerber sollten über Folgendes verfügen:

Management- und Führungsqualitäten, einschließlich Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie in der Personalverwaltung;

gründliche Kenntnis der EU-Berufsbildungspolitik und zugehöriger Politikfelder (Beschäftigung), der Einrichtungen der EU, ihrer Funktionsweise und ihres Zusammenwirkens;

nachweisliche Fähigkeiten in der Verwaltung von Projekten der angewandten Forschung und politikrelevanten Projekten sowie in der Organisation und Verwaltung von länderübergreifenden Aktivitäten und Netzwerken;

sicheres Auftreten und die Fähigkeit, mit Vertretern der oberen Führungsebene von europäischen Einrichtungen, nationalen Regierungen, Sozialpartnern usw. zusammenzuarbeiten und zu verhandeln;

sehr gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit. Da Englisch die Arbeitssprache des Cedefop ist, ist eine gute Beherrschung dieser Sprache erforderlich.

Zusätzlich von Vorteil sind:

Kenntnis der für das Cedefop geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Beamtenstatut, Finanzvorschriften);

relevante Berufserfahrung im Bereich der Berufsbildung;

Verwaltungserfahrung in einem internationalen/europäischen Umfeld;

gute Kenntnisse weiterer Amtssprachen der Europäischen Union.

V.   Auswahl und Ernennung

Das Auswahlverfahren wird die Auswertung der Bewerbungsformulare sowie eine Reihe von Gesprächen und Prüfungen beinhalten, die im Folgenden erläutert werden:

1.

Ein Vorauswahlausschuss wird die Bewerbungen mit Unterstützung eines externen Beraters prüfen und eine Liste der am besten qualifizierten Bewerber erstellen, die alle Zulassungskriterien (Abschnitt III) erfüllen und den für die Stelle festgelegten Auswahlkriterien (Abschnitt IV) am besten entsprechen.

2.

Die am besten qualifizierten Bewerber werden zu einem Gespräch eingeladen, das eventuell per Telefon geführt wird, sowie zu Prüfungen, die im Auftrag des Vorwahlausschusses von externen Beratern durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gespräche und Prüfungen erstellt der Vorwahlausschuss eine Liste der am besten geeigneten Bewerber. Diese werden zu einem Vorstellungsgespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen, der eine Liste der Bewerber aufstellt, die in die engere Wahl gezogen werden. Die Bewerber werden auf ihre Kenntnisse in einigen oder allen Sprachen, die sie in ihrer Bewerbung angegeben haben, geprüft.

3.

Die Auswahlliste wird dem Verwaltungsrat des Cedefop zur Entscheidung vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass der erfolgreiche Bewerber die Stelle innerhalb von drei Monaten nach der Ernennung antritt.

Hinweis: Die Bewerber können ersucht werden, Prüfungen in einem Assessment Center zu absolvieren.

Chancengleichheit

Das Cedefop verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und achtet darauf, jede Form von Diskriminierung zu vermeiden.

VI.   Beschäftigungsbedingungen

Der stellvertretende Direktor wird als Bediensteter auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren in der Besoldungsgruppe AD 12 (7) gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (8) eingestellt. Eine Wiederernennung ist einmal möglich.

Der stellvertretende Direktor hat eine Probezeit von neun Monaten (8).

Dienstort

Der Dienstort ist Thessaloniki, Griechenland.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Besoldungstabelle der Europäischen Union. Das Gehalt unterliegt der Unionssteuer und sonstigen im Statut vorgesehenen Abzügen. Es ist jedoch von allen nationalen Steuern befreit.

Weitere Informationen zu den Vertrags- und Arbeitsbedingungen können dem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union entnommen werden, die unter folgender Internetadresse abrufbar sind:

http://ec.europa.eu/civil_service/docs/toc100_de.pdf.

VII.   Bewerbungsverfahren und Einreichungsfrist

Bewerbungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie folgende Unterlagen enthalten:

1.

ein Bewerbungsschreiben;

2.

einen Lebenslauf, der vorzugsweise nach dem Muster des Europass-Lebenslaufs (9) erstellt wurde. Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, ihre für die Stelle relevanten Erfahrungen und Fachkenntnisse darzulegen und nähere Angaben zu Größe — Anzahl der Mitarbeiter —, Budget und Art der zuvor von ihnen geleiteten Abteilungen zu machen;

3.

ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular. Die Bewerber müssen das offizielle Bewerbungsformular zu dieser Stellenausschreibung verwenden, das auf der Website des Cedefop unter folgender Internetadresse abrufbar ist: www.cedefop.europa.eu. Das Bewerbungsformular sollte in englischer Sprache ausgefüllt werden.

Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien von Studienabschlüssen/Diplomen, Referenzen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) sind zunächst nicht einzureichen, sondern gegebenenfalls auf ein entsprechendes Ersuchen hin zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens vorzulegen.

Die Bewerbungen sind vorzugsweise in englischer, französischer oder deutscher Sprache abzufassen und in einem Umschlag einzureichen, auf dem deutlich die Referenznummer der Stellenausschreibung „Cedefop/2013/03/AD“ vermerkt ist.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die Bewerbung muss spätestens am 5. Februar 2014, 23.59 Uhr MEZ (Datum des Poststempels) per Einschreiben an die nachstehende Postanschrift geschickt werden:

For the attention of:

The Chairman of the Governing Board of Cedefop

Ref.: Cedefop/2013/03/AD

Cedefop

PO Box 22427

55102 Finikas (Thessaloniki)

Greece

Die Bewerber müssen auf ein entsprechendes Ersuchen hin einen Einlieferungsbeleg vorlegen können.

Bewerbungen, die per Kurierdienst als Haus-zu-Haus-Lieferung versandt werden, müssen spätestens am 5. Februar 2014 an die nachstehende Anschrift verschickt werden, wobei das Datum der Absendung deutlich auf dem Umschlag vermerkt sein muss:

For the attention of:

The Chairman of the Governing Board of Cedefop

Ref.: Cedefop/2013/03/AD

Cedefop

Europe 123

57001 Pylea (Thessaloniki)

Greece

Zusätzlich sollten die Bewerbungen spätestens am 5. Februar 2014, 23.59 Uhr MEZ in elektronischer Form (als Word- oder PDF-Datei) an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: HR_Deputy_Director@cedefop.europa.eu.

Ausschließlich per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Zur Vereinfachung des Auswahlverfahrens wird die gesamte Kommunikation mit Bewerbern auf diese Stelle in englischer Sprache geführt.

Wichtige Hinweise für Bewerber

Die Bewerber werden ersucht, etwaige Änderungen ihrer Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich dem für die Ausschreibung zuständigen Sekretariat schriftlich mitzuteilen: Ms Ginette Manderscheid, Head of Human Resources, Cedefop, E-Mail-Adresse: HR_Deputy_Director@cedefop.europa.eu.

Bei der Erstellung ihrer Bewerbungen können die Bewerber keinesfalls auf Unterlagen, Bewerbungsformulare oder sonstige Formulare verweisen, die bei früheren Bewerbungen eingereicht wurden.

Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, müssen Kopien ihrer Diplome, akademischen Befähigungsnachweise und Arbeitszeugnisse sowie einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein aktuelles Passbild vorlegen.

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Bitte stellen Sie sicher, dass die in Ihrer Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse korrekt (und Ihre Mailbox nicht überfüllt) ist, da der Schriftverkehr überwiegend per E-Mail erfolgt.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Auswahlverfahren und Beratungen vertraulich sind. Es ist den Bewerbern nicht gestattet, direkt oder indirekt mit Personen, die am Auswahlverfahren beteiligt sind, Kontakt aufzunehmen oder jemanden hiermit zu beauftragen. Alle Anfragen und Ersuchen um Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind an das für die Ausschreibung zuständige Sekretariat zu richten: Ms Ginette Manderscheid (HR_Deputy_Director@cedefop.europa.eu).

VIII.   Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und das Cedefop stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (10) verarbeitet werden. Etwaige Fragen der Bewerber zur Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten sind an den Datenschutzbeauftragten des Cedefop zu richten.

IX.   Einspruchsverfahren

Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlen, können gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten unter folgender Anschrift Beschwerde einlegen:

Head of Human Resources

Cedefop

PO Box 22427

55102 Finikas (Thessaloniki)

Greece

Die Beschwerde muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt eingelegt werden, zu dem die Bewerber über das endgültige Ergebnis des Verfahrens informiert wurden.

Bewerber haben auch die Möglichkeit, Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzulegen. Beachten Sie bitte, dass Beschwerden beim Bürgerbeauftragten keine aufschiebende Wirkung für den in Artikel 91 des Statuts genannten Zeitraum haben.

Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen der Stellenausschreibung hat die englische Sprachfassung Vorrang.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Hierzu gehören die mittelfristigen Prioritäten (http://www.cedefop.europa.eu/EN/Files/4104_de.pdf) und das jährliche Arbeitsprogramm (http://www.cedefop.europa.eu/EN/about-cedefop/governance/work-programme.aspx).

(3)  Diese Aufgaben sind in den Finanzvorschriften des Cedefop (www.cedefop.europa.eu), in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1655/2003 des Rates näher beschrieben.

(4)  Als ausreichende Kenntnisse gelten Kenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr). Kenntnisse einer dritten Amtssprache sind Voraussetzung für die erste Beförderung nach der Einstellung.

(5)  Vor der Ernennung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass er über die für die Wahrnehmung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erforderliche körperliche Eignung verfügt.

(6)  Das voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft tretende Statut der Beamten sieht 66 als obligatorisches Renteneintrittsalter vor.

(7)  Gegenwärtig beträgt das monatliche Grundgehalt in der Besoldungsgruppe AD 12 (Dienstaltersstufe 1) 10 324,20 EUR.

(8)  Geänderte Fassung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten und Grundlage für die Beschäftigung sein wird.

(9)  Das Muster des Europass-Lebenslaufs kann von folgender Website heruntergeladen werden: https://europass.cedefop.europa.eu/.

(10)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.