23.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 343/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7107 — Cordes & Graefe/Pompac/Comafranc)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 343/07

1.

Am 18. November 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cordes & Graefe KG (Deutschland), die Holdinggesellschaft der Cordes & Graefe-Gruppe, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Pompac SA (Frankreich) und Comafranc SA (Frankreich), die Holdinggesellschaften der Pompac-Gruppe, durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die Cordes & Graefe-Gruppe bietet als Großhändler Dienstleistungen und Produkte für die gesamte Haustechnik aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima/Lüftung, Elektro, Installation, Dachtechnik sowie Tiefbau und Industrietechnik an. Sie ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig,

Die Pompac-Gruppe ist ein in allen Teilen Frankreichs tätiger Großhändler für Produkte der Bereiche Sanitär, Heizung, Fliesen und Elektro. Daneben ist das Unternehmen im Osten Frankreichs auch im Baustoffhandel tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7107 — Cordes & Graefe/Pompac/Comafranc per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).