22.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 342/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7035 — Austevoll Seafood/Kvefi/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 342/07

1.

Am 15. November 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Austevoll Seafood ASA („AUSS“, Norwegen) und das Unternehmen Kvefi AS („Kvefi“, Norwegen), das von der Kverva AS kontrolliert wird, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Norwegen).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AUSS: Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln aus Fisch und Meeresfrüchten sowie von Fischmehl und Fischöl,

Kvefi: Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln aus Fisch und Meeresfrüchten sowie von Fischmehl und Fischöl,

JV: Erst- und Zweitverarbeitung pelagischer Fische, Herstellung und Verkauf von Fischmehl und Fischöl.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7035 — Austevoll Seafood/Kvefi/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).