22.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 342/5


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/18/13

Aktionsprogramm Erasmus Mundus 2009-2013

Umsetzung 2014

2013/C 342/05

Ziele des Programms

Mit dem Beschluss Nr. 1298/2008/EG (1) vom 16. Dezember 2008 legten das Europäische Parlament und der Rat das Aktionsprogramm Erasmus Mundus für den Zeitraum 2009 bis 2013 auf. Allgemeines Ziel des Programms Erasmus Mundus ist es, die europäische Hochschulbildung zu fördern, zur Verbesserung und Stärkung der beruflichen Perspektiven Studierender beizutragen und das interkulturelle Verständnis durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu verbessern sowie im Einklang mit den Zielen der Außenpolitik der EU zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung beizutragen.

Die spezifischen Zielvorgaben des Programms sind:

eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und ein qualitativ hochwertigeres Bildungsangebot im Bereich der Hochschulbildung mit einem ausgeprägten europäischen Mehrwert, das sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Europäischen Union attraktiv ist, zu fördern, um Exzellenzzentren zu schaffen;

zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck die Qualifikationen von Frauen und Männern auszubauen, damit sie über insbesondere an den Arbeitsmarkt angepasste Fähigkeiten verfügen, aufgeschlossen sind und internationale Erfahrung besitzen, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Akademiker aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen die Mobilität der begabtesten europäischen Studierenden und Akademiker in Richtung von Drittstaaten gefördert wird;

zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Kooperation von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Union und Drittstaaten beizutragen;

den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern und ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern sowie ihre Attraktivität für Staatsangehörige aus Drittstaaten und Bürger der Union zu steigern.

Der Erasmus Mundus-Programmleitfaden und die entsprechenden Antragsformulare für die betreffenden Aktionen sind abrufbar unter folgender Internetadresse:

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php

A.   Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften

Bekanntmachung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird für Los 10 (Südafrika) mit einer Vorbehaltsklausel für die Finanzmittel und für die Lose 7 und 8 (Lateinamerika regional) mit einer Vorbehaltsklausel für einen Teil der Finanzmittel insbesondere die für die Mobilität aus der EU in Drittstaaten vorgesehenen Mittel veröffentlicht. Voraussetzung für die Bereitstellung von Projektzuschüssen für Los 10 und der Finanzmittel für die Mobilität aus der EU im Rahmen der Lose 7 und 8 ist die Annahme der entsprechenden Beschlüsse durch die Europäische Kommission.

Diese Aktion zielt ab auf die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch Förderung der Mobilität auf allen Studienebenen für Studierende (Bachelor und Master), Doktoranden, Post-Doktoranden, Forscher, akademische Mitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter (nicht alle Arten von Mobilitätsströmen sind in allen Regionen und Losen möglich).

Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften (EMA2) besteht aus zwei Teilbereichen:

Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 1 — Partnerschaften mit Ländern, die vom ENPI-, DCI-, IPA- und ICI- (ICI +-) Instrument (2) abgedeckt werden;

Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 2 — Partnerschaften mit Ländern und Gebieten, die vom Instrument für Industrieländer (Industrialised Countries Instrument, ICI) abgedeckt werden.

A.1   Förderfähige Teilnehmer, Länder und Zusammensetzung der Partnerschaft

Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer und für die Zusammensetzung der Partnerschaften sind in den Abschnitten 6.1.2.a (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 6.2.2.a (EMA2-TEILBEREICH 2) des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.4.1 (EMA2-TEILBEREICH 1) bzw. 5.4.2 (EMA2-TEILBEREICH 2) der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/18/13“ aufgeführt.

A.2   Förderfähige Aktivitäten

Förderfähige Aktivitäten sind in den Abschnitten 6.1.2.b für EMA2-TEILBEREICH 1 bzw. 6.2.2.b für EMA2-TEILBEREICH 2 des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.4.1 für EMA2-TEILBEREICH 1 bzw. 5.4.2 für EMA2-TEILBEREICH 2 der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/18/13“ aufgeführt.

A.3   Vergabekriterien

Anträge unter EMA2-TEILBEREICH 1 werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:

Kriterien

Gewichtung

1.

Relevanz

25 %

2.

Qualität

65 %

2.1

Zusammensetzung der Partnerschaft und Kooperationsmechanismen

20 %

2.2

Organisation und Umsetzung der Mobilität

25 %

2.3

Einrichtungen für Studierende/Mitarbeiter und Follow-up

20 %

3.

Nachhaltigkeit

10 %

Gesamt

100 %

Anträge unter EMA2-TEILBEREICH 2 werden anhand der folgenden Vergabekriterien bewertet:

Kriterien

Gewichtung

1.

Relevanz

25 %

2.

Beitrag zur Exzellenz

25 %

3.

Qualität

50 %

3.1

Zusammensetzung der Partnerschaft und Kooperationsmechanismen

15 %

3.2

Organisation und Umsetzung der Mobilität

20 %

3.3

Einrichtungen für Studierende/Mitarbeiter und Follow-up

15 %

Gesamt

100 %

A.4   Mittelausstattung

Der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbare Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 78 657 500 EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsstrom von 2 808 Personen.

Die für alle Instrumente der Zusammenarbeit unter EMA2-TEILBEREICH 1 verfügbare Mittelausstattung beträgt 73 457 500 EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsstrom von 2 696 Personen. In dem Betrag sind die Mittel für das ICI +-Instrument zur Förderung der Mobilität aus der EU in Drittstaaten im Rahmen des DCI-Instruments in Höhe von 12 300 000 EUR enthalten, wobei ein Mindestmobilitätsstrom von 381 Personen angestrebt wird.

Die für EMA2-TEILBEREICH 2 verfügbare Mittelausstattung beläuft sich auf 5 200 000 EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsstrom von 112 Personen.

A.5   Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist für die Erasmus Mundus Aktion 2-Partnerschaften läuft am 3. März 2014 12:00 Uhr mittags (MEZ) ab.

Die Agentur hat ein System für die Einreichung aller Anträge in elektronischer Form eingerichtet. Bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen Antragsteller ihren Antrag unter Verwendung eines Formulars in elektronischer Form einreichen, das ab Februar 2014 verfügbar ist.

Nur das in elektronischer Form eingereichte Formular (einschließlich Anhängen) wird als der förmliche gültige Antrag berücksichtigt.

Zusätzlich ist eine mit dem Formular in elektronischer Form (einschließlich Anhängen) identische Fassung auf Papier vor Ablauf der Einreichungsfrist per Einschreiben an folgende Anschrift zu übermitteln:

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/18/13 — Aktion 2

BOU 02/029

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Nur fristgerecht und in Übereinstimmung mit den in den jeweiligen Antragsformularen genannten Anforderungen eingereichte Anträge werden berücksichtigt. Anträge, die nur als Papierfassung, per Fax oder direkt per E-Mail eingehen, finden keine Berücksichtigung.


(1)  ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 83.

(2)  ENPI: Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument.

DCI: Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit.

IPA: Instrument für Heranführungshilfe.

ICI: Instrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen. Hierunter fällt in Ergänzung zur Erasmus Mundus Aktion 2 und gemäß der im Dezember 2011 angenommenen Änderung des ICI-Instruments auch die Förderung der Beziehungen zwischen den Bürgern sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und akademischen Mitarbeitern aus der Europäischen Union in Drittstaaten (ICI + unter den relevanten Losen).