|
16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 336/4 |
Bestimmung der Kammer, die mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen betraut ist
2013/C 336/07
Der Gerichtshof hat in seiner Generalversammlung vom 24. September 2013 gemäß Art. 11 Abs. 2 der Verfahrensordnung die Dritte Kammer als die Kammer bestimmt, die für die Zeit vom 7. Oktober 2013 bis zum 6. Oktober 2014 mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut ist.