26.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/5


Bestimmung des in Vertretung des Präsidenten des Gerichts für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

2013/C 313/10

Am 23. September 2013 hat das Gericht gemäß Art. 106 der Verfahrensordnung beschlossen, als Richter, der in Vertretung des Präsidenten des Gerichts bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständig ist, für die Zeit vom 23. September 2013 bis zum 31. August 2016 Richter Forwood zu bestimmen.