26.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7039 — PGGM/GDF SUEZ/EBN/NOGAT)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 277/12

1.

Am 17. September 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen PGGM Vermogensbeheer („PGGM“, Niederlande), GDF SUEZ („GDF SUEZ“, Frankreich) und Energie Beheer Nederland („EBN“, Niederlande) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Northern Offshore Gas Transport („NOGAT“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PGGM: Pensionsfondsverwaltung, umfassende Vermögensverwaltung, Management-Unterstützung und strategische Beratung verschiedener Pensionsfonds in den Niederlanden,

GDF SUEZ: gesamte Energiewertschöpfungskette von Erdgas und Elektrizität sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union,

EBN: Exploration, Förderung, Lagerung und Vermarktung von Erdgas und Erdöl in den Niederlanden,

NOGAT: Betrieb des Northern Offshore Upstream Gas Pipeline System (einschließlich des zugehörigen Pipeline-Terminals und der zugehörigen Gasaufbereitungsanlage), das Erdgas und Kondensate aus Offshore-Gasfeldern in der Nordsee transport und aufbereitet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7039 — PGGM/GDF SUEZ/EBN/NOGAT per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).