31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7012 — JBS/Seara/Zenda)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 251/05

1.

Am 22. August 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen JBS SA (Brasilien), das indirekt von der Familie Batista kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Unternehmen Seara Holding (Europa) BV (Niederlande), Secculum Participações Ltda (Brasilien), União Frederiquense Participações (Brasilien), Baumhardt Com. e Part. Ltda (Brasilien), Excelsior Alimentos SA (Brasilien), Athena Alimentos SA (Brasilien) (zusammen im Folgenden „Seara“) sowie Columbus Netherlands BV („Zenda“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

JBS SA ist auf dem Gebiet der Produktion von Rindfleischprodukten, Ochsenfellen und anderen Rinderprodukten sowie Fertigmahlzeiten in Brasilien, Argentinien, den Vereinigten Staaten und Australien tätig. JBS arbeitet zudem auf dem Gebiet der Schweine- und Geflügelfleischverarbeitung. Seine Produkte werden unter anderem in den EWR exportiert,

Seara ist vor allem bei der Aufzucht von Schlachthühnern und –schweinen und der Produktion von Grund- und Verarbeitungserzeugnissen aus Hühner- und Schweinefleisch in Brasilien tätig. Seara exportiert Grund- und Verarbeitungserzeugnisse aus Hühnerfleisch in den EWR,

Zenda ist auf dem Gebiet der Lederindustrie tätig und erzeugt Lederprodukte für verschiedene Bereiche, wie die Luftfahrt und die Automobilindustrie, sowie die Möbel- und Schuhbranche.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7012 — JBS/Seara/Zenda per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).