9.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6934 — Norges Bank/Generali/Group of buildings in Paris)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 196/06

1.

Am 1. Juli 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen NBIM Clement SCI, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Norges Bank (Norwegen) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen gemeinsam mit Assicurazioni Generali (Italien) die Kontrolle über die Unternehmen SCI Pasquier, SCI Malesherbes, SCI Daumesnil, SCI 15 Scribe und SAS 100 CE, (zusammen „Zielunternehmen“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Norges Bank ist die norwegische Zentralbank; ihr obliegt auch die Verwaltung der norwegischen Devisenreserven und des staatlichen Pensionsfonds,

Assicurazioni Generali ist eine Versicherungsgruppe,

Das Zielunternehmen besteht aus fünf Immobilien in Paris.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6934 — Norges Bank/Generali/Group of buildings in Paris per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).