23.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6912 — Michael S. Dell/Dell)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 143/07

1.

Am 15. Mai 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen MSD Capital, L.P. („MSD Capital“, USA), das von Michael S. Dell („MD“, USA) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über Dell Inc. („Dell“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MD: Gründer, Aufsichtsratsvorsitzender und CEO von Dell,

MSD Capital: private Investmentfirma von MD,

Dell: börsennotiertes Unternehmen, das in den Bereichen Entwicklung, Verkauf, Support und Reparatur von Computer-Hardware (einschließlich PCs, Workstations und Servern, Netzwerk- und Speicherprodukten) tätig ist und darüber hinaus Imaging-Lösungen (einschließlich Druckern), Mobilitätslösungen, Monitore, Software und entsprechende Dienstleistungen anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6912 — Michael S. Dell/Dell per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).