23.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6844 — GE/Avio)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 143/05

1.

Am 13. Mai 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen General Electric Company („GE“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Luftfahrtgeschäfts von Avio SpA („Avio“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GE: weltweit tätiges, diversifiziertes Produktions-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit acht Hauptgeschäftsbereichen (GE Energy Management, GE Power & Water, GE Oil & Gas, GE Healthcare, GE Aviation, GE Transportation, GE Capital und GE Home & Business Solutions). GE Aviation, der Geschäftsbereich, der Gegenstand der geplanten Übernahme ist, stellt Düsentriebwerke und Komponenten für Zivil- und Militärflugzeuge, Turboprop- und Wellenleistungstriebwerke sowie Bordelektronik und mechanische Systeme für Luftfahrzeuge her,

Avio: weltweit tätiger Hersteller von Triebwerken und Erbringer von Dienstleistungen in der Luft- und Raumfahrtbranche. Das Unternehmen ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Triebwerksmodule, Wartung, Reparatur und Überholung, Steuer- und Automatisierungstechnik sowie elektrische Systeme. Die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten der Raumfahrtsparte von Avio sind nicht Gegenstand der geplanten Übernahme.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6844 — GE/Avio per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).