22.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 142/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6921 — IBM Italia/UBIS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 142/06

1.

Am 14. Mai 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das italienische Unternehmen IBM Italia SpA („IBM Italia“), das dem Konzern International Business Machines Corporation („IBM“) angehört, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Unicredit Business Integrated Solutions S.c.p.a. („UBIS“, Italien), das dem Unternehmen UniCredit SpA („Unicredit“) zugehört.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

IBM Italia: Entwicklung, Produktion und Vermarktung einer großen Bandbreite an IT-Lösungen, u. a. Software, Systeme (Server, Speichersysteme, Anwendungen) und Dienstleistungen (Unternehmensberatungs- und IT-Infrastruktur-Dienstleistungen),

UBIS: Bereitstellung von IT-Outsourcing-Dienstleistungen für Unicredit und andere Unternehmen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6921 — IBM Italia/UBIS per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).