16.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 137/5


Aufruf zur Interessenbekundung: Aufnahme in die gemäß dem Beschluss der Kommission vom 20. Juli 2010 zur Einsetzung einer Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“ zu erstellende Sachverständigenliste

MARKT/2013/20/H

2013/C 137/05

Einleitung

Mit ihrem Beschluss vom 20. Juli 2010 (1) hat die Kommission die Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“ („Financial Services User Group“ — FSUG, im Folgenden „die Gruppe“) eingesetzt. Da die Amtszeit der bestehenden Gruppe und die Gültigkeitsdauer der Liste der Sachverständigen im Oktober 2013 auslaufen, muss ein neuer Aufruf zur Interessenbekundung eingeleitet werden, um eine neue Sachverständigenliste zu erstellen und anschließend die Gruppe neu zusammenzusetzen. Die Kommission fordert daher Personen, die in die Liste der Sachverständigen aufgenommen werden möchten, die als Grundlage für die Auswahl der 20 Mitglieder der FSUG dienen wird, zur Interessenbekundung auf. Wie bereits im Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 ausgeführt, misst die Kommission der angemessenen Vertretung der Nutzer eine große Bedeutung bei. In ihrer Mitteilung vom 4. März 2009„Impulse für den Aufschwung in Europa“ erklärte die Kommission, dass die Interessen der europäischen Anleger, Verbraucher und KMU im Mittelpunkt der Finanzmarktreform stehen müssen.

Während ihres ersten Dreijahresmandats hat die FSUG sich als äußerst hilfreiche und effiziente Einrichtung erwiesen, die die Kommission bei verschiedenen Initiativen unterstützt und ihre eigenen Ideen und Projekte entwickelt. Sie hat dazu beigetragen, die Beiträge, die die Kommission zur Politikvorbereitung im Bereich Finanzdienstleistungen von Verbrauchern, Kleinanlegern und Kleinstunternehmen erhält, zu bündeln und ihre Qualität weiter zu verbessern. Daher wurde beschlossen, eine neue Sachverständigenliste zu erstellen, die ab dem 1. November 2013 sechs Jahre gültig sein wird. Bei der Auswahl der 20 Mitglieder der Gruppe wird auf diese Liste zurückgegriffen. Wie im Beschluss vom 20. Juli 2010 festgelegt, beträgt die Amtszeit der Gruppenmitglieder drei Jahre (der Einjahresvertrag kann zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden); diese dreijährige Amtszeit kann zweimal verlängert werden.

Bei den Mitgliedern der Gruppe wird es sich um Personen handeln, die die Interessen von Verbrauchern, Kleinanlegern und Kleinstunternehmen vertreten, sowie um einzelne Experten mit Sachkenntnis auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen aus der Perspektive der Nutzer dieser Dienstleistungen.

Dieser Aufruf zur Interessenbekundung im Hinblick auf die Einrichtung der Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“ richtet sich an entsprechend qualifizierte Sachverständige in der EU.

Weitere Informationen über die Arbeit der FSUG in den ersten drei Jahren ihres Bestehens sind im Internet verfügbar:

http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/fsug/index_en.htm

1.   Auftraggeber

Europäische Kommission

Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Rue de Spa/Spastraat 2

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: ec-intmarket-contracts@ec.europa.eu

http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

2.   Aufruf zur Interessenbekundung

Alle Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung um Aufnahme in die Liste der Sachverständigen nach Maßgabe dieses Aufrufs zur Interessenbekundung einzureichen.

Interessenbekundungen sind in einer Amtssprache der Europäischen Union einzureichen und auf elektronischem Wege an folgende Adresse zu übermitteln:

ec-intmarket-contracts@ec.europa.eu

Der Auftraggeber wird eine Liste der Sachverständigen erstellen, die die im nachstehenden Punkt 8 festgelegten Kriterien erfüllen. Sobald die Liste erstellt ist, wird die Kommission 20 Bewerber auf der Grundlage der erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrung und Sachkenntnis sowie nach den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Verhütung von Interessenkonflikten als Mitglieder der Gruppe auswählen. Die Kommission wird ihnen einen Vertrag zur Erbringung von Sachverständigendienstleistungen anbieten. (Mindestens 11 Mitglieder werden Personen sein, die zur Vertretung der Interessen von Verbrauchern und Kleinanlegern ernannt werden.)

Die Aufnahme in die Liste verpflichtet die Kommission nicht zum Abschluss von Verträgen.

3.   Art des Vertrags

Die aus diesem Aufruf zur Interessenbekundung resultierende Liste wird ausschließlich für öffentliche Aufträge der folgenden Art verwendet: Dienstleistungsvertrag für die Erbringung von Sachverständigendienstleistungen. Den Standardvertrag finden Sie auf der Website http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

Sachverständigenverträge, die für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen werden, müssen von den Bewerbern, die als Mitglieder der Gruppe ausgewählt wurden, unterzeichnet werden. Die Verträge können zweimal um zwölf Monate verlängert werden.

Als Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Gruppe ein jährliches Honorar in Höhe von 10 000 EUR. Ihre Reise- und gegebenenfalls Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe werden gemäß den bei der Kommission geltenden Bestimmungen für Sachverständigengruppen erstattet.

Während der Vertragslaufzeit müssen die Mitglieder der Gruppe ein für die Erfüllung ihrer Aufgaben angemessenes Engagement zeigen (zusätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen der Gruppe ist mit einer Arbeitsbelastung von etwa 35 Tagen zu rechnen). Sollte ein Mitglied nicht das angemessene Engagement zeigen, hat die Kommission das Recht, seine Vergütung zu kürzen und/oder den Vertrag nach vorheriger Ankündigung vorzeitig aufzulösen.

4.   Aufgabenbeschreibung

Die Aufgaben der Sachverständigengruppe sind:

Beratung der Kommission bei der Ausarbeitung von Gesetzgebungsakten oder anderen politischen Initiativen, die Finanzdienstleistungsnutzer, darunter Verbraucher, Kleinanleger und Kleinstunternehmen, betreffen;

Vermittlung von Erkenntnissen und Formulierung von Stellungnahmen und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung entsprechender politischer Maßnahmen;

proaktives Aufzeigen zentraler finanzdienstleistungsbezogener Fragestellungen, die für die Nutzer der Dienstleistungen von Relevanz sind;

gegebenenfalls — in Absprache mit der Kommission — Unterhaltung von Kontakten zu Vertretern der Finanzdienstleistungsnutzer und deren Vertretungsgremien auf EU-Ebene und nationaler Ebene sowie mit anderen von der Kommission verwalteten beratenden Gruppen, wie der Europäischen beratenden Verbrauchergruppe, der Sachverständigengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ und der Sachverständigengruppe „Europäische Wertpapiermärkte“, und Bereitstellung von Informationen für diesen Adressatenkreis.

Die Fragen, zu denen die Gruppe um Stellungnahme ersucht werden kann, betreffen das gesamte Spektrum der finanzdienstleistungsbezogenen Politikbereiche, einschließlich, aber nicht ausschließlich Retailgeschäft, Verbraucher- und Hypothekenkredite, Zahlungsmittel und -systeme, Lebens- und Nichtlebensversicherungen, Renten, Anlageprodukte für Kleinanleger, Wertpapiermärkte und Finanzaufsicht.

5.   Ort der Dienstleistungserbringung

Die Gruppe trifft sich etwa achtmal jährlich, in der Regel in den Räumlichkeiten der Kommission in Brüssel, und zwar in der von der Kommission festgelegten Form und nach dem von ihr aufgestellten Zeitplan. Auf Wunsch der Mitglieder kann eine Sitzung pro Jahr in einem anderen Mitgliedstaat abgehalten werden.

6.   Gültigkeitsdauer der Liste

Die Liste gilt ab 1. November 2013 für einen Zeitraum von sechs Jahren. Interessenten können sich bis drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer um Aufnahme in die Liste bewerben.

7.   Rechtsform

Es ist kein bestimmter Status erforderlich.

8.   Kriterien für die Aufnahme in die Liste

8.1   Ausschlusskriterien

Die Bewerbungsformulare enthalten die Ausschlusskriterien, die für alle Bewerber gelten, und können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

8.2   Auswahlkriterien

Die Bewerbungsformulare enthalten die Auswahlkriterien, die alle Bewerber erfüllen müssen, sowie eine Liste sonstiger notwendiger Unterlagen und können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

Die Sachverständigengruppe besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß Artikel 3 des oben genannten Beschlusses ernannt werden. Es handelt sich dabei um qualifizierte Personen, die von der Kommission auf Grundlage ihrer Sachkenntnis auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen ausgewählt werden. Die Kommission bewertet die Eignung einzelner Sachverständiger anhand folgender Kriterien:

mindestens vier Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, davon mindestens zwei Jahre Befassung mit Nutzerbelangen;

Beherrschung des Englischen, der im Bereich des Finanzwesens üblicherweise verwendeten Sprache, auf einem Niveau, das es dem betreffenden Sachverständigen ermöglicht, an Diskussionen teilzunehmen und Berichte in dieser Sprache zu verfassen; hierbei wird der vom Europarat entwickelte Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen als Referenzskala verwendet (http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/source/framework_en.pdf);

Verfügbarkeit für die Teilnahme an Sitzungen, die etwa achtmal jährlich stattfinden, und Bereitschaft zur intensiven Arbeit zwischen den Sitzungen, um die Beiträge der Gruppe (Stellungnahmen, Positionspapiere, Berichte usw.) vorzubereiten.

Die eingehenden Interessenbekundungen müssen Unterlagen enthalten, die nachweisen, dass der vorgeschlagene Sachverständige die obigen Kriterien erfüllt.

Bei der abschließenden Auswahl der Gruppenmitglieder auf der Grundlage der eingereichten Vorschläge wird die Kommission die Notwendigkeit berücksichtigen, einerseits Beiträge von Personen, die zur Vertretung der Interessen von Verbrauchern, Kleinanlegern und Kleinstunternehmen berufen wurden, und andererseits Beiträge von Sachverständigen zu erhalten. Darüber hinaus trägt die Kommission dafür Sorge, dass innerhalb der Gruppe sowohl eine ausgewogene Vertretung aller Finanzdienstleistungssektoren mit ihrem jeweiligen Know-how als auch eine ausgewogene geografische Vertretung der Europäischen Union sichergestellt sind.

9.   Auswahl der Bewerber

9.1   Es werden Bewerbungen von natürlichen Personen angenommen. Bei einer erfolgreichen Bewerbung ist nur jene natürliche Person als Mitglied der Gruppe zugelassen, die die Auswahljury ursprünglich ausgewählt hat. Während der gesamten Vertragslaufzeit und etwaiger Verlängerungen dürfen natürliche Personen nicht ersetzt werden.

9.2   Die erste Auswahlrunde für die Aufnahme von Bewerbern in die Liste der Sachverständigen findet im September 2013 statt. Aus der Liste der Sachverständigen wählt die Auswahljury gemäß Abschnitt 9.6 b 20 Sachverständige aus, mit denen ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, beginnend am 1. November 2013, geschlossen wird. Dieser Einjahresvertrag kann zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden.

9.3   Sachverständige, die nicht als Mitglieder der Gruppe ausgewählt wurden, bleiben auf der Liste der Sachverständigen, so dass sie zu einem späteren Zeitpunkt als Mitglied der Gruppe ernannt werden können.

9.4   Wenn es nach Auffassung der Kommission angebracht ist, kann sie jederzeit zwischen der ersten Auswahlrunde und dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Liste entscheiden, den in der Liste aufgeführten Sachverständigen einen Vertrag anzubieten. Dabei wird das gleiche Auswahlverfahren angewandt wie in der ersten Auswahlrunde.

9.5   Nach der ersten Auswahlrunde erhaltene Bewerbungen werden von der Kommission bewertet, wann immer die Verpflichtung eines neuen Sachverständigen nötig ist, mindestens jedoch einmal jährlich. Bewerber, die die Kriterien erfüllen, werden in die Liste der Sachverständigen aufgenommen und können in der Folge Mitglieder der Gruppe werden.

9.6.   Auswahljurys

Die Kommission setzt Auswahljurys mit Mitarbeitern aus verschiedenen Dienststellen der Kommission ein, die

a)

Bewerber auswählen, die in die Liste der Sachverständigen aufgenommen werden sollen;

b)

aus der Liste der Sachverständigen Gruppenmitglieder auswählen.

9.7   Die Bewerbungen müssen gemäß den nachstehenden Verfahren eingereicht werden.

9.7.1   Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular kann von folgender Website heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

Das Muster des Europäischen Lebenslaufs kann von folgender Website heruntergeladen werden:

http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae/templates-instructions

9.7.2   Bewerbungen sind in einer Amtssprache der Europäischen Union einzureichen und auf elektronischem Wege an folgende Adresse zu übermitteln: ec-intmarket-contracts@ec.europa.eu. In den Bewerbungen muss eindeutig der Bezug „Aufruf zur Interessenbekundung — Nutzergruppe ‚Finanzdienstleistungen‘ (FSUG) (MARKT/2013/04/H)“ angegeben sein. Die Unterlagen sind bis 21. Juni 2013 einzureichen.

Die Bewerbung muss vom Bewerber persönlich unterzeichnet werden. Nicht unterzeichnete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die Kommission veröffentlicht die Liste der Mitglieder der Sachverständigengruppe auf den Websites der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen und der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher. Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (2).

Zusätzliche Informationen sind in der Aufgabenbeschreibung der Gruppe angegeben, die von folgender Website heruntergeladen werden kann:

http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/calls/index_de.htm

10.   Sonstige Angaben

Die Bewerber werden über das Ergebnis ihrer Bewerbung informiert. Unklare oder unvollständige Bewerbungen werden unter Umständen nicht berücksichtigt

Die Bewerber sind verpflichtet, die Kommission über jede Änderung ihrer Situation oder ihrer Anschrift zu unterrichten, damit die Bewerbung auf aktuellem Stand gehalten werden kann.


(1)  ABl. C 199 vom 21.7.2010, S. 12.

(2)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.