7.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 130/8


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/S05/13

Europäisches Netz nationaler Alphabetisierungsorganisationen

(Offenes Verfahren)

2013/C 130/07

1.   Ziele und Beschreibung

Diese Aufforderung soll der Stärkung der europaweiten Zusammenarbeit zwischen Stiftungen, Verbänden, Ministerien und anderen Organisationen dienen, die sich für die Förderung der Alphabetisierung einsetzen, um die Alphabetisierungsraten von Kindern, jungen Menschen und Erwachsenen in Europa zu erhöhen. Das Netz wird durch eine maßnahmenbezogene Finanzhilfe mit mehreren Empfängern aus dem Programm für lebenslanges Lernen gefördert (siehe Nummer 4.1.4 des am 27. März 2013 angenommenen Jahresarbeitsprogramms 2013).

Ziel der Aufforderung ist die Einrichtung eines einheitlichen europäischen Netzes, um für das Thema zu sensibilisieren, politische Informationen zu sammeln und zu analysieren, politische Konzepte, bewährte Verfahren sowie erfolgversprechende Kampagnen und Initiativen zur Förderung der Alphabetisierung auszutauschen und vor dem Hintergrund der „ET 2020“-Benchmark die Zahl der Schüler mit schlechten Leseleistungen bis 2020 zu verringern (1).

Der Antragsteller hat ein Arbeitsprogramm vorzulegen, in dem die konkreten vorgeschlagenen Maßnahmen und Ergebnisse beschrieben werden, mit denen die in dieser Aufforderung genannten Ziele erreicht werden sollen. Das Arbeitsprogramm sollte klare Zielvorgaben, Indikatoren und einen Zeitplan enthalten.

Das vorgeschlagene Arbeitsprogramm muss die folgenden Bereiche abdecken:

Entwicklung länderspezifischer Kenntnisse;

Förderung des Austauschs bewährter Verfahren;

Sensibilisierungsinitiativen;

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, die auf nationaler und EU-Ebene im Bereich der Alphabetisierung arbeiten, um eine wirksame Politik zur Alphabetisierung zu fördern.

In der Kommission ist das Referat Schulbildung und Comenius der Generaldirektion Bildung und Kultur zuständig für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme.

2.   Förderfähigkeit

2.1   Antragsteller

Zulässig sind Bewerbungen von Antragstellern mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

Beitretendes Land: Kroatien;

Kandidatenländer: Island, Montenegro, Serbien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei;

EFTA-Länder: Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

Vorschläge von Antragstellern in den Kandidatenländern können ausgewählt werden, sofern zum Zeitpunkt der Gewährung bereits Übereinkommen über die Teilnahme dieser Länder am Programm für lebenslanges Lernen geschlossen wurden.

Das Netz sollte 20 am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmende Länder umfassen, die geografisch ausgewogen verteilt sind. Um eine ausgewogene geografische Verteilung zu gewährleisten, sollte das Netz mindestens 15 EU-Mitgliedstaaten vertreten.

2.2   Projektvorschläge

Im Rahmen dieser Aufforderung sind folgende Anträge förderfähig:

Projektvorschläge, die innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten Frist eingehen;

Projektvorschläge, die auf dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten offiziellen Antragsformular eingereicht werden und allen Vorgaben entsprechen;

Die Anträge sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union zu stellen.

3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

Insgesamt sind für den Zeitraum 2013–2015 Mittel in Höhe von maximal 3 000 000 EUR für die Kofinanzierung der Maßnahme vorgesehen.

Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Durchführungszeitraum:

Die Projekttätigkeiten sollten nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung, die spätestens im Dezember 2013 erfolgt, aufgenommen werden.

Die Tätigkeiten sind innerhalb von 24 Monaten nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung abzuschließen.

Die Laufzeit der Maßnahmen beträgt höchstens 24 Monate.

4.   Abgabefrist

Anträge sind bis spätestens 29. August 2013, 12:00 Uhr — es gilt der Poststempel — an folgende Anschrift zu schicken:

„Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ‚Europäisches Netz nationaler Alphabetisierungsorganisationen‘ EAC/S05/13“

Herrn João DELGADO

Referatsleiter

Generaldirektion Bildung und Kultur

Referat B1: Schulbildung; Comenius

J-70, 02/232

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

5.   Weitere Informationen

Die übrigen Unterlagen zu dieser Aufforderung, darunter das Antragsformular und der Programmleitfaden mit den technischen und administrativen Spezifikationen, finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

http://ec.europa.eu/education/calls/index_en.htm

Die Anträge müssen den Bedingungen in den oben erwähnten Unterlagen entsprechen und sind auf den vorgesehenen Formularen einzureichen.


(1)  Bis 2020 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:119:0002:0010:DE:PDF