22.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 51/15


Aufruf zur Interessenbekundung an einer Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

2013/C 51/09

Dieser Aufruf richtet sich an Wissenschaftler, die sich für eine Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss der EBDD interessieren.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) mit Sitz in Lissabon (Portugal) wurde mit dem Ziel errichtet, der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten „sachliche, objektive, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen“ zu liefern (1). Weitere Informationen über die EBDD finden Sie unter:

http://www.emcdda.europa.eu

Wissenschaftlicher Ausschuss der EBDD

Der Wissenschaftliche Ausschuss der EBDD wurde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung) (1) eingesetzt.

Die Aufgabe des Wissenschaftlichen Ausschusses besteht darin, dem Verwaltungsrat und dem Direktor der EBDD durch die Abgabe von Stellungnahmen zu allen die Tätigkeit der Beobachtungsstelle betreffenden wissenschaftlichen Fragen, die der Verwaltungsrat oder der Direktor ihm vorlegen, zur Seite zu stehen.

Ferner wird unter der Federführung des Wissenschaftlichen Ausschusses gemäß Artikel 6 des Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen (2) die Risikobewertung von neuen psychoaktiven Substanzen durchgeführt.

Der Wissenschaftliche Ausschuss setzt sich aus maximal fünfzehn bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen und ihrer Unabhängigkeit vom Verwaltungsrat ernannt werden. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses werden ad personam ernannt und geben ihre Stellungnahme in völliger Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen ab.

Sie decken die relevantesten wissenschaftlichen Bereiche im Zusammenhang mit der Drogen- und Drogensuchtproblematik ab:

Grundlagenforschung zu Biologie, Neurobiologie und Verhaltensforschung (einschließlich Ätiologie und Suchtverhalten);

populationsbezogene Forschung und Epidemiologie (einschließlich Feldforschung und Ethnografie);

Reduzierung der Nachfrage (einschließlich Prävention, Behandlung, Schadensreduzierung und Wiedereingliederung);

Angebot, Reduzierung des Angebots und Kriminalität;

Drogenpolitik (einschließlich Gesetzgebung, wirtschaftliche Aspekte und Strategien).

Die als Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses ernannten Bewerber werden ersucht, mögliche konkurrierende Interessen zu erklären und eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit und ihre Verpflichtung hinsichtlich der Tätigkeiten des Wissenschaftlichen Ausschusses der EBDD zu unterzeichnen.

Weitere Informationen und sowie die Bewerbungsformulare sind in englischer Sprache über die Website der EBDD abrufbar: http://www.emcdda.europa.eu/calls/2013/sc. Bewerbungen sind per E-Mail an scicom.call2013@emcdda.europa.eu oder per Einschreiben an untenstehende Anschrift zu senden: Ferner sind Bewerbungsformulare im Papierformat per Post bei nachstehender Anschrift anzufragen:

EBDD

z. H. Auswahlverfahren für den Wissenschaftlichen Ausschuss

Cais do Sodré

1249-289 Lisboa

PORTUGAL

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für die Einreichung von Bewerbungen ist der 15. April 2013, 17.00 Uhr, Lissaboner Ortszeit (es gilt das Datum und die Uhrzeit des Poststempels bzw. der E-Mail). Die EBDD behält sich das Recht vor, Interessenbekundungen auszuschließen, die nach dieser Frist eingehen.


(1)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1. Siehe: http://www.emcdda.europa.eu/index.cfm?fuseaction=public.Content&nNodeID=382&sLanguageISO=EN

(2)  ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32.