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10.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 5/1 |
STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. ECA/2012/74
Direktor (m/w)
(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14/15)
Generalsekretariat — Direktion Übersetzung
(2013/C 5 A/01)
WIR SIND
Der Europäische Rechnungshof ist das gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständige Organ der Europäischen Union (EU). Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.
Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Prüfungsarbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner nimmt er zu Fragen des EU-Finanzmanagements Stellung.
Durch seine Arbeit fördert der Hof Rechenschaftspflicht und Transparenz. Außerdem unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens. Der Hof ist bestrebt, effizient zu arbeiten und Entwicklungen im Bereich der Prüfung im öffentlichen Sektor und der öffentlichen Verwaltung wegbereitend mitzugestalten.
Der Hof verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form der Diskriminierung und fordert qualifizierte Frauen und Männer zur Einreichung ihrer Bewerbung auf.
Der Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg.
Die Direktion Übersetzung besteht aus 23 mehrsprachigen, multikulturellen Referaten mit rund 145 Mitarbeitern. Ihre Aufgabe besteht darin, dem Hof sowie seinen Dienststellen termingerecht und in effizienter und wirksamer Weise Übersetzungen sowie sonstige sprachenbezogene Dienstleistungen höchster Qualität bereitzustellen, um so die interne und externe Kommunikation in den Amtssprachen der Union zu gewährleisten. Durch Motivation ihres qualifizierten, engagierten und erfahrenen Personals sowie durch kontinuierliches Bemühen um interne und interinstitutionelle Zusammenarbeit stellt die Direktion Übersetzung die durchgängig hohe Qualität ihrer Dienstleistungen sicher.
WIR BIETEN
Der Rechnungshof hat beschlossen, auf der Grundlage von Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (nachfolgend „Statut“) das Verfahren zur Besetzung des Postens eines Direktors (1) (Besoldungsgruppe AD 14/15) im Generalsekretariat — Direktion Übersetzung zu eröffnen. Dieses Ausleseverfahren zielt darauf ab, die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde zu erweitern, und findet parallel zum internen und zum interinstitutionellen Verfahren für die Besetzung der Stelle statt.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14/AD 15. Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR in der Besoldungsgruppe AD 14 und 14 953,61 EUR in der Besoldungsgruppe AD 15. Das Grundgehalt unterliegt der Unionssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.
Der für die Direktion Übersetzung zuständige Direktor ist ein hoher Beamter, der folgende Aufgaben wahrnimmt:
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Festlegung und Überwachung der strategischen Vorgehensweisen, der Organisation und operationellen Entscheidungen der Direktion auf der Grundlage des Arbeitsprogramms des Generalsekretariats; |
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Aufstellung und praktische Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms und Erstellung eines Berichts über seine Durchführung; |
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Organisation der Tätigkeiten im Bereich der Übersetzung, der Koordinierung der Übersetzungsarbeiten und der sonstigen sprachenbezogenen Dienstleistungen; |
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Beaufsichtigung, Kontrolle und Koordinierung des Einsatzes der der Direktion zugewiesenen personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen; |
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Beaufsichtigung, Kontrolle und Koordinierung des optimalen und wirksamen Einsatzes der Übersetzungshilfsmittel; |
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Vertretung des Organs und der Direktion im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit; |
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Überwachung der Qualität der Verwaltungs- und internen Kontrollsysteme der Direktion; |
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Gewährleistung der Beachtung der für den Tätigkeitsbereich geltenden Regeln, Vorschriften und Verfahren; |
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Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards und Fristen. |
WIR SUCHEN
An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
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gemäß Artikel 5 des Statuts:
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ein einschlägiges Übersetzerstudium wäre von Vorteil; |
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mindestens fünfzehnjährige nachweisliche Berufserfahrung, davon mindestens sechs Jahre in leitender Funktion; Berufserfahrung auf dem Gebiet der Übersetzung und/oder Terminologie wäre von Vorteil; |
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erwiesene Fähigkeit zur Definition und Umsetzung von Strategien, zur Festsetzung von Zielen und von Ergebnisvorgaben sowie zur diesbezüglichen Berichterstattung; |
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hervorragende verwaltungstechnische und sonstige für den betreffenden Tätigkeitsbereich erforderliche Kenntnisse: Personalmanagement und Verwaltung der Haushaltsmittel (Planung, Organisation, Betreuung und Koordinierung), computergestützte Übersetzungshilfsmittel und -systeme und Rechtsrahmen; |
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hervorragende Beherrschung der Managementmethoden: Leitung und Motivation mehrsprachiger, multikultureller Teams, Ermittlung und optimale Nutzung des Mitarbeiterpotenzials, Konfliktmanagement; |
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erforderliche Motivation, dem Verwaltungsmanagement eines Organs der Europäischen Union anzugehören, dessen Bestreben es ist, seine Dienste fortlaufend zu verbessern, sowie Innovationsfähigkeit und die nötige Überzeugungskraft, um Wandel herbeizuführen; |
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Vielseitigkeit und analytische Fähigkeiten sowie Fähigkeit zur Synthese; |
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ausgezeichnete soziale Kompetenz und hervorragender mündlicher und schriftlicher Ausdruck; |
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erwiesene Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren; Zugänglichkeit und Offenheit, Sinn für Allgemeinwohl und Verhandlungsgeschick; |
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gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in mindestens einer weiteren Unionssprache; Kenntnisse in weiteren Sprachen wären von Vorteil; aus dienstlichen Gründen sind gute Englisch- und Französischkenntnisse erforderlich. |
EINSTELLUNGSPOLITIK
EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Gemäß Artikel 28 des Statuts muss der Bewerber insbesondere
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Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein, |
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die staatsbürgerlichen Rechte besitzen, |
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seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, |
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den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen. |
AUSLESEVERFAHREN
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a) |
Zur Unterstützung der Auswahl durch den Hof wird eine Jury für die Vorauswahl (nachstehend „Jury“) die Bewerber anhand der nachstehenden Kriterien bewerten:
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b) |
Die Bewertung durch die Jury erfolgt in zwei Stufen:
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Falls sie dies für erforderlich erachtet, kann die Jury zur Beurteilung der Managementfähigkeiten auch auf ein Assessment-Center zurückgreifen.
DATENSCHUTZ
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr „(…) verarbeitet [der Empfänger] die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden.“
EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Die in englischer oder französischer Sprache abgefassten Bewerbungen sind auf elektronischem Weg unter folgender Adresse einzureichen: vacancies@eca.europa.eu.
Die Bewerbung muss in der Betreffzeile die Referenznummer der Stellenausschreibung aufweisen und unbedingt zusammen mit den nachstehenden Dokumenten abgeschickt werden:
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Bewerbungsschreiben, |
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aktueller, mittels Formatvorlage „Europass-Lebenslauf“ erstellter Lebenslauf, (abrufbar unter folgender Internetadresse: http://europass.cedefop.europa.eu) — nur ein in diesem Format erstellter Lebenslauf wird bearbeitet, |
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ausgefüllte, mit einem Datum versehene und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung (siehe Anhang). |
Letzter Termin für die Einreichung der Bewerbungen ist der 1. Februar 2013 um 24 Uhr.
Die Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.
Luxemburg, den 21. November 2012
Für den Rechnungshof
Vítor CALDEIRA
Präsident
(1) Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.