8.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/42


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6782 — H.I.G. Europe Capital/Petrochem Carless Holdings)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 378/09

1.

Am 28. November 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen H.I.G. Europe Capital Partners L.P. („H.I.G.“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung über sein Portfolio-Unternehmen Haltermann Holding GmbH („Haltermann“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Petrochem Carless Holdings Ltd. („PCHL“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

H.I.G.: Kapitalbeteiligungsgesellschaft,

Haltermann: Herstellung und Vertrieb von Lösemitteln auf Kohlenwasserstoffbasis,

PCHL: Holdinggesellschaft von Petrochem Carless Limited; Herstellung und Vertrieb von raffinierten Brennstoffen, petrochemischen Erzeugnissen, Kfz-Betriebsflüssigkeiten und Spezialchemikalien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6782 — H.I.G. Europe Capital/Petrochem Carless Holdings per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).