16.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6694 — Helvetia/Certain parts of Gan Eurocourtage's Transport and Marine Insurance Portfolio)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 312/12

1.

Am 4. Oktober 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Aktiengesellschaft Helvetia Assurances SA („Helvetia Assurances SA“, Frankreich), die indirekt von der Helvetia Holding AG („Helvetia Holding“, Schweiz) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögenswerten die Kontrolle über einen Teil der Gan Eurocourtage SA („Zielportfolio“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Helvetia ist eine europaweit tätige Versicherungsgruppe, die im Lebens- und Schadenversicherungsgeschäft tätig ist,

Das Zielportfolio besteht aus den Seetransport- und Transportversicherungsträgen von Gan Eurocourtage (mit Ausnahme der Luft- und Raumfahrtsparte), die in Frankreich und den verschiedenen überseeischen Gebieten Frankreichs gezeichnet sind, und den damit verbundenen Vermögenswerten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6694 — Helvetia/Certain parts of Gan Eurocourtage's Transport and Marine Insurance Portfolio per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).