3.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6644 — APG/PGGM/Challenger LBC Terminals)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 232/07

1.

Am 27. Juli 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen APG Algemene Pensioen Groep N.V. („APG“, Niederlande) und das Unternehmen PGGM N.V. („PGGM“, Niederlande) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Challenger LBC Terminals Jersey Limited („LBC Terminals“, Jersey).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

APG: Anbieter kollektiver Altersversorgungssysteme für Beschäftigte im Bildungswesen, in der staatlichen Verwaltung und im Bauwesen, von Reinigungs- und Fensterreinigungsfirmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsbetrieben und Versorgungsunternehmen sowie in sozialen Unternehmen und geschützten Beschäftigungsverhältnissen,

PGGM: Verwalter von Altersversorgungssystemen, der Dienstleistungen in den Bereichen Pensionsfondsverwaltung, Vermögensverwaltung, Management-Unterstützung erbringt und verschiedene Pensionsfonds strategisch berät,

LBC Terminals: an wichtigen Standorten in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Spanien, China und den Vereinigten Staaten tätiger Betreiber von 14 Terminals für flüssige Massengüter.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6644 — APG/PGGM/Challenger LBC Terminals per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).