11.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 203/13


Berichtigung der vorherigen Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6672 — HHR Euro C.V./Starwood/Le Meridien Nuremberg) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

( Amtsblatt der Europäischen Union C 202 vom 10. Juli 2012 )

2012/C 203/08

Seite 9, Ziffer 4 zweiter Absatz:

anstatt:

„Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen.“

muss es heißen:

„Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen.“