4.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6640 — Delphi/FCI MVL)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 196/14

1.

Am 22. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Delphi Holding Luxembourg Sarl (Luxemburg), das letztlich von Delphi Automotive Plc („Delphi“, Jersey) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich Motorized Vehicles des Unternehmens FCI SA („FCI MVL“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Delphi: international aufgestellter Hersteller von Fahrzeugteilen einschließlich Konnektoren für den Fahrzeugbau und Produkten, die solche Konnektoren enthalten,

FCI MVL: Hersteller von Konnektoren für den Fahrzeugbau.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6640 — Delphi/FCI MVL per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).