4.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6649 — Allianz/Insurance Portfolio and Brokerage Services of Gan Eurocourtage)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 196/12

1.

Am 25. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Allianz IARD SA („A.I.“, Frankreich), Mitglied der Allianz-Gruppe („Allianz“, Deutschland), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit eines eigenständigen, aus Versicherungsverträgen und damit verbundenen Maklergeschäften, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bestehenden Schadenversicherungsportfolios in Frankreich („Übernahmeziel“, Frankreich), das bislang zu Gan Eurocourtage SA („GEC“, Frankreich) gehört.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

A.I: in Frankreich tätige Tochtergesellschaft von Allianz, die verschiedene Arten von Dienstleistungen in den Bereichen Schaden- und Lebensversicherung, Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte erbringt,

Allianz: ist im Versicherungs-, Banken- und Vermögensverwaltungssektor in mehr als 70 Ländern weltweit tätig; das größte Geschäftsvolumen entfällt dabei auf Europa,

Übernahmeziel: ein eigenständiges Versicherungsportfolio von GEC, bestehend aus Schadenversicherungsprodukten für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen sowie damit verbundene Maklergeschäfte und Managementtätigkeiten von GEC, zusammen mit den damit verbundenen, nicht zum Portfolio gehörenden Bereichen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,

GEC: ist auf dem Markt für Schadenversicherungsprodukte für Privatpersonen und Unternehmen, Transport- und Gruppenversicherungsprodukte tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6649 — Allianz/Insurance Portfolio and Brokerage Services of Gan Eurocourtage per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).