4.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6622 — Banco Santander/Kredyt Bank/Zagiel)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 196/11

1.

Am 21. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Banco Santander (Spanien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Kredyt Bank SA („KB“, Polen) und Żagiel SA („Żagiel“, Polen), die beide derzeit von der KBC Bank NV (Niederlande) kontrolliert werden.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Banco Santander: Muttergesellschaft einer internationalen Gruppe von Bank- und Finanzinstituten, die in Spanien und international tätig sind,

KB: polnische Universalbank, die die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden sowie Verwahr- und Investmentdienste anbietet,

Żagiel: Kreditvermittler, der Bar- und Teilzahlungskredite für Verbraucher anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6622 — Banco Santander/Kredyt Bank/Zagiel per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).