14.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6572 — KEMET/NEC/NEC TOKIN)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 168/07

1.

Am 7. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen KEMET Electronics Corporation („KEMET“, USA) und NEC Corporation („NEC“, Japan) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von NEC TOKIN Corporation („NEC TOKIN“, Japan).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KEMET ist vor allem in der Herstellung und im Verkauf von Tantal-, Keramik-, Aluminium-, Film-, Papier- und Elektrolyt-Kondensatoren tätig,

NEC TOKIN ist Hersteller und Anbieter von Kondensatoren und bestimmter anderer elektronischer Bauteile und,

NEC ist ein japanisches multinationales IT-Unternehmen, das ein breites Spektrum an IT-Produkten und -Dienstleistungen für Unternehmen, Anbieter von Kommunikationsdiensten und die öffentliche Hand anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6572 — KEMET/NEC/NEC TOKIN per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).