5.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/27


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6571 — Vitol/Grindrod/Cockett Group)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 158/09

1.

Am 29. Mai 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Vitol B.V. („Vitol“, Niederlande) und Grindrod Limited („Grindrod“, Südafrika) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Cockett Marine Oil Pte Ltd (Singapur) und Cockett Marine Oil South Africa (Pty) Ltd (Südafrika) (zusammen „The Cockett Group“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vitol: physischer Energiehandel, insbesondere mit Energieerzeugnissen aus dem Öl- und Erdgassektor,

Grindrod: Transport von Gütern per Straße, Schiene, See und Luft mit integrierten Logistikdiensten, für die besondere Anlagen und Infrastrukturen zum Einsatz kommen,

The Cockett Group: Weiterverkauf von Schiffskraftstoffen (sogenannte Bunkerung).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6571 — Vitol/Grindrod/Cockett Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).