31.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6515 — Arrow Electronics/Altimate Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 154/14

1.

Am 21. Mai 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Arrow Electronics Inc („Arrow“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Altimate Group SA („Altimate“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Arrow: weltweiter Großhandelsvertrieb von elektronischen Bauteilen (u. a. Halbleiter und Passive, elektromechanische Bauteile und Embedded-Lösungen) und Computing-Lösungen für Unternehmen (Soft- und Hardware einschließlich Server und Datenspeicher) sowie Anbieter weiterer Dienstleistungen für industrielle und kommerzielle Anwender,

Altimate: Großhandelsvertrieb von Software (insbesondere für Datenmanagement, IT-Management, Datensicherung und Virtualisierung) und Hardware (insbesondere Server und Datenspeicher) sowie von verbundenen Dienstleistungen, die insbesondere im EWR (Frankreich, Portugal, Spanien, Benelux-Region und Vereinigtes Königreich) erbracht werden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6515 — Arrow Electronics/Altimate Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).