23.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 145/7


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, 23. NOVEMBER 2011

2012/C 145/03

Inhalt

1.

Dringlichkeitsthema Nr. 2: Die Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara …

2.

Zusammenfassende Berichte der Workshops …

3.

Bericht der Wirtschafts- und Sozialpartner …

4.

Erklärung von Oryem Henry Okello, Minister für internationale Angelegenheiten, Außenminister (Uganda), amtierender AKP-Ratsvorsitzender …

5.

Erklärung von Krzysztof Stanowski, Unterstaatssekretär für Entwicklungszusammenarbeit (Polen), amtierender EU-Ratsvorsitzender …

6.

Fragestunde mit Anfragen an den Rat …

7.

Aussprache mit dem Rat – „Catch the Eye “…

8.

Genehmigung der Protokolle vom Dienstag, 22. November 2011, Vormittag und Nachmittag …

9.

Abstimmung über die Entschließungsanträge zu den von den drei ständigen Ausschüssen eingereichten Berichten …

10.

Abstimmung über die Dringlichkeitsentschließungsanträge …

11.

Abstimmung über Änderungsanträge zu der Geschäftsordnung der PPV …

12.

Verschiedenes …

13.

Zeitpunkt und Ort der 23. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung …

Anlage I

Alphabetisches Verzeichnis der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung …

Anlage II

Anwesenheitsliste der 22. Tagung vom 21. bis 23. Mai 2011 in Lomé (Togo) …

Anlage III

Akkreditierung der nichtparlamentarischen Vertreter …

Anlage IV

Angenommene Texte …

Entschließung über die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Partnerschaft AKP-EU (AKP-EU/101.082/11/endg.) …

Entschließung über die Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten (AKP-EU/101.079/11/endg.) …

Entschließung über die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern (AKP-EU/100.954/11/endg.)…

Entschließung über die Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara (AKP-EU/101.111/11/endg.) …

Entschließung über die Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika, vor allem in Somalia (AKP-EU/101.112/11/endg.) …

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, 23. NOVEMBER 2011

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Assarid IMBARCAOUANE

Ko-Präsident

1.   Dringlichkeitsthema Nr. 2: Die Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara

José Costa Pereira (EAD) führt in die Aussprache ein.

Es sprechen: Bobbo Hamatoukour (Kamerun), Mariya Nedelcheva, Teshome Toga (Äthiopien), Véronique De Keyser, Olle Schmidt, Gabriele Zimmer, Francesco Enrico Speroni, Edit Bauer, Assarid Imbarcaouane (Mali), Zita Gurmai, Frank Engel, Younoussa Tondy (Niger), Edward Scicluna, Zuzana Roithova, Makhosini Hlongwane (Simbabwe) und Sérgio de Sousa Mendes dos Santos (Angola).

Die Entwicklungen von 2011 in Nordafrika und im Nahen Osten hatten politische, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen in den AKP-Staaten und in Europa. Es wird Unterstützung für den laufenden Prozess des demokratischen Übergangs in der Region bekundet.

2.   Zusammenfassende Berichte der Workshops

Die Berichterstatter stellen ihre Berichte über die drei Workshops vor:

 

Eleni Theocharus: Energiepolitische Herausforderungen für die Entwicklungsländer: Ausblick

 

Der Energiezugang in den Entwicklungsländern ist von maßgeblicher Bedeutung für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele sowie für die Umsetzung der Entwicklungsstrategien auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Attiat Mustafa Abdelhaleim Ahmed (Sudan): Probleme der öffentlichen Gesundheit: Malaria und ihre sozioökonomischen Auswirkungen

 

Wenngleich große Anstrengungen zur Prävention von Malaria unternommen wurden, ist es nach wie vor notwendig, imprägnierte Netze weitflächiger zu verteilen; Priorität haben weiterhin Frauen und Kindern.

 

Zita Gurmai: Teilhabe junger Menschen am Entwicklungsprozess: Strategie zur Armutsbekämpfung und Senkung der Jugendarbeitslosigkeit

 

Der Arabische Frühling hat gezeigt, wie wichtig es ist, den legitimen Bestrebungen der Jugend zu entsprechen.

 

Es spricht: Patrick Gamedze (Swasiland).

3.   Bericht der Wirtschafts- und Sozialpartner

Brenda King, Vorsitzende des Begleitausschusses AKP-EU, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, macht Ausführungen.

Es sprechen: Domenico Rosa (Europäische Kommission), Michael Gahler, Komi Selom Klassou (Togo), Ali Soubaneh Atteye (Dschibuti), Michèle Striffler, Boniface Yehouetome (Benin), Ibrahim Bundu (Sierra Leone), Miguel Angel Martínez Martínez, Véronique De Keyser und Brenda King.

Die Entwicklung eines sozialen Dialogs, Frauenrechte, Ernährungssicherheit und Zugang zu Energie müssen ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt werden.

4.   Erklärung von Oryem Henry Okello, Minister für internationale Angelegenheiten, Außenminister (Uganda), amtierender AKP-Ratsvorsitzender

Oryem Henry Okello spricht vor der Versammlung und geht insbesondere auf die laufenden Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die Ratifizierung der zweiten, überarbeiteten Version des Cotonou-Abkommens, den Plan der Europäischen Union zur Abschaffung der Zuckerquoten für die AKP-Staaten und die siebzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP-17) des UNFCCC in Durban ein.

5.   Erklärung von Krzysztof Stanowski, Unterstaatssekretär für Entwicklungszusammenarbeit (Polen), amtierender EU-Ratsvorsitzender

Krzysztof Stanowski spricht vor der Versammlung und geht insbesondere auf die Rolle der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung als Plattform für den Nord/Süd- und Süd/Süd-Dialog, die Konferenz von Durban, das Vierte Hochrangige Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan sowie auf die Verpflichtung der Europäischen Union ein, trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise mit den AKP-Partnern zusammenzuarbeiten.

6.   Fragestunde mit Anfragen an den Rat

Oryem Henry Okello beantwortet die folgenden Anfragen und Zusatzfragen:

 

Anfrage Nr. 1 von Norbert Neuser zum universellen Zugang zu Energie

 

Anfrage Nr. 2 von Olle Schmidt zu Dawit Isaak, der sich seit zehn Jahren in Haft befindet

 

Anfrage Nr. 3 von Michael Cashman (vertreten durch Jutta Haug) zur Ratifizierung der zweiten, überarbeiteten Version des Cotonou-Abkommens

 

Anfrage Nr. 4 von Catherine Bearder (vertreten durch Olle Schmidt) zur nicht nachhaltigen und illegalen Jagd auf wildlebende Tiere

Krzysztof Stanowski beantwortet die folgenden Anfragen und Zusatzfragen:

 

Anfrage Nr. 13 von Filip Kaczmarek zum universellen Zugang zu Energie

 

Anfrage Nr. 5 von Assarid Ag Imbarcaouane (Mali) zur Zukunft des nächsten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bzw. des Finanzprotokolls

 

Anfrage Nr. 6 von Amadou Ciré Sall (Senegal) zur WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2011 und zu den konkreten Ergebnissen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC)

 

Anfrage Nr. 7 von Olle Schmidt zur Lage der Menschenrechte in Eritrea

 

Anfrage Nr. 8 von Horst Schnellhardt zur Politisierung der humanitären Hilfe

 

Anfrage Nr. 9 von Michael Cashman (vertreten durch Jutta Haug) zur Ratifizierung der zweiten, überarbeiteten Version des Cotonou-Abkommens

 

Anfrage Nr. 10 von Gabriele Zimmer zu Kauf und Verpachtung von Land in Entwicklungsländern

 

Anfrage Nr. 11 wird nicht beantwortet, da der Verfasser nicht anwesend ist.

 

Anfrage Nr. 12 von Catherine Bearder (vertreten durch Olle Schmidt) über das illegale Verbringen toxischer Abfälle aus der EU in AKP-Staaten

 

Anfrage Nr. 14 von Fiona Hall (vertreten durch Olle Schmidt) über die COP17-Konferenz in Durban

 

Anfrage Nr. 15 von Jo Leinen (vertreten durch Jutta Haug) über die Klimaverhandlungen in Durban

7.   Aussprache mit dem Rat – „Catch the Eye“

Es sprechen: Musikari Kombo (Kenia), Alfred Sanou (Burkina Faso), Hamadaou Sylla (Mali), Ismael El Hag Musa (Sudan), Eunice Kazembe (Malawi), Musa Hussein Naib (Eritrea), Charles W. Kakoma (Sambia), Patrick Gamedze (Swasiland), Makhosini Hlongwane (Simbabwe), Mohammed Mukhtar Ahmed (Nigeria) und Michèle Rivasi.

Oryem Henry Okello und Krzysztof Stanowski beantworten Fragen zu so unterschiedlichen Themen wie Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Zugang zu Energie, Klimawandel und Notlage am Horn von Afrika.

(Die Sitzung wird um 12.30 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

VORSITZ: Louis MICHEL

Ko-Präsident

8.   Genehmigung der Protokolle vom Dienstag, 22. November 2011, Vormittag und Nachmittag

Die Protokolle werden genehmigt.

9.   Abstimmung über die Entschließungsanträge zu den von den drei ständigen Ausschüssen eingereichten Berichten

Der Ko-Präsident weist auf die für die Versammlung geltenden Abstimmungsverfahren hin.

Die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Partnerschaft AKP-EU (AKP-EU/101.082/11/endg.)

Bericht von Raphael Mangouala (Gabun) und Mariya Nedelcheva

Ausschuss für politische Angelegenheiten

Angenommener Änderungsantrag: 1.

Abgelehnte Änderungsanträge: 2, 3 und Erwägung O.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

Die Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten (AKP-EU/101.079/11/ endg.)

Bericht von Amadou Ciré Sall (Senegal) und Robert Sturdy

Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen

Angenommene Änderungsanträge: 1, 2, Ziffer 9 (1. Teil).

Abgelehnter Änderungsantrag: Ziffer 9 (2. Teil).

Die geänderte Entschließung wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern (AKP-EU/100.954/11/endg.)

Bericht von Musikari Kombo (Kenia) und Catherine Bearder

Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen

Angenommene Änderungsanträge: 1, Ziffer 4 (1. und 2. Teil), 2 und 3.

Abgelehnter Änderungsantrag: Ziffer 4 (3. Teil).

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

10.   Abstimmung über die Dringlichkeitsentschließungsanträge

Dringlichkeitsentschließungsantrag über die Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika, vor allem in Somalia (AKP-EU/101.112/11/endg.)

Abgelehnter Änderungsantrag: 1.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

Dringlichkeitsentschließungsantrag über die Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara (AKP-EU/101.111/11/endg.)

Angenommene Änderungsanträge: 1, 2, 3, 5 (mit einem mündlichen Änderungsantrag), Ziffer 9 (mit einem mündlichen Änderungsantrag), 7.

Angenommene Änderungsanträge: 4, Ziffer 13.

Abgelehnter Änderungsantrag: 6.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

11.   Abstimmung über Änderungsanträge zu der Geschäftsordnung der PPV

Assarid Imbarcaouane (Ko-Präsident) fordert förmlich – im Namen der Parlamentarischen Versammlung der AKP – die Abstimmung zu verschieben, um den Inhalt der Änderungsanträge eingehender zu prüfen. Nach einer Aussprache zwischen den zwei Ko-Präsidenten wird die Abstimmung verschoben.

12.   Verschiedenes

Der Ko-Präsident gibt bekannt, dass Musikari Kombo (Kenia) mit Wirkung vom 24. November 2011 zum nachfolgenden AKP-Ko-Präsidenten der PPV ernannt wurde.

Es spricht: Musikari Kombo (Kenia).

Der Ko-Präsident setzt die Versammlung von zwei gemeinsamen Erklärungen der Ko-Präsidenten in Kenntnis, die im Anschluss an die Beschlüsse des Präsidiums angenommen wurden – eine Erklärung zur Lage in Somalia und eine Erklärung zur Lage der Menschenrechte in Eritrea.

Es sprechen: Mussa Hussein Naib (Eritrea), Zuzana Roithová und Louis Michel.

Assarid Imbarcaouane (Ko-Präsident) gibt bekannt, dass die Parlamentarische Versammlung der AKP nach dem Versuch, eine Hetzschrift der „Alliance nationale pour le changement“ (ANC) zu verteilen, eine Unterstützungsbekundung für Louis Michel abgegeben hat.

Es sprechen: Miguel Angel Martínez Martínez, Jutta Haug und Louis Michel.

13.   Zeitpunkt und Ort der 23. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Der Ko-Präsident dankt den togoischen Behörden für ihre Gastfreundschaft und die ausgezeichnete Organisation. Komi Selom Klassou (Vizepräsident der Nationalversammlung Togos) dankt den Mitgliedern für ihre aktive Beteiligung.

Die Versammlung legt eine Schweigeminute zu Ehren von Danielle Mitterrand ein, die am 22. November 2011 verstorben ist.

Die 23. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung wird vom 28. bis 30. Mai 2012 in Horsens (Dänemark) stattfinden. Camilla Sorensen (Vertreterin der dänischen Regierung) informiert die Mitglieder über den Stand der Vorbereitungen.

Rabindre T. Parmessar (Suriname) setzt die Versammlung davon in Kenntnis, dass die karibische Region in der dritten Dezemberwoche eine Entscheidung über den Ort der 24. Tagung treffen wird.

(Die Sitzung wird um 16.00 Uhr geschlossen.)

Assarid Ag IMBARCAOUANE und

Louis MICHEL

Ko-Präsidenten

Mohamed Ibn CHAMBAS und

Luis Marco AGUIRIANO NALDA

Ko-Generalsekretäre


ANLAGE I

ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER MITGLIEDER DER PARITÄTISCHEN PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG

Vertreter der AKP-Staaten

Vertreter des Europäischen Parlaments

ASSARID IMBARCAOUANE (MALI), Ko-Präsident i. V.

MICHEL, Ko-Präsident

BOTSWANA (VP)

ARIF (VP)

BURUNDI (VP)

ŠŤASTNÝ (VP)

KAMERUN (VP)

HOARAU (VP)

KONGO (Republik) (VP)

KLASS (VP)

GUYANA (VP)

McAVAN (VP)

COOKINSELN (VP)

NICHOLSON (VP)

JAMAIKA (VP)

RONZULLI (VP)

LESOTHO (VP)

GOERENS (VP)

LIBERIA (VP)

SPERONI (VP)

TANSANIA (VP)

ROITHOVÁ (VP)

TUVALU (VP)

OUZKÝ (VP)

SAMBIA (VP)

RIVASI (VP)

SÜDAFRIKA

ALFONSI

ANGOLA

ALVES

ANTIGUA UND BARBUDA

BAUER

BAHAMAS

BEARDER

BARBADOS

BOVÉ

BELIZE

BULLMANN

BENIN

CALLANAN

BURKINA FASO

CARVALHO

KAP VERDE

CASA

KOMOREN

CASINI

KONGO (Demokratische Republik)

CASPARY

CÔTE D'IVOIRE

CASTEX

DSCHIBUTI

CHRISTENSEN

DOMINICA

COELHO

ERITREA

DE KEYSER

ÄTHIOPIEN

DE MITA

FIDSCHI

DE SARNEZ

GABUN

DELVAUX

GAMBIA

DURANT

GHANA

ENGEL

GRENADA

ESTARÀS FERRAGUT

GUINEA

FERREIRA, Elisa

GUINEA-BISSAU

FERREIRA, João

ÄQUATORIALGUINEA

FORD

HAITI

GAHLER

MARSHALLINSELN (Republik)

GRIESBECK

SALOMONEN

GUERRERO SALOM

KENIA

HALL

KIRIBATI

HÄNDEL

MADAGASKAR

HANNAN

MALAWI

HAUG

MAURITIUS

JENSEN

MAURETANIEN

JOLY

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

KACZMAREK

MOSAMBIK

KIIL-NIELSEN

NAMIBIA

KORHOLA

NAURU (Republik)

KUHN

NIGER

LE PEN

NIGERIA

LEGUTKO

NIUE

LÓPEZ AGUILAR

UGANDA

MANDERS

PALAU

MARTIN

PAPUA-NEUGUINEA

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

MATO ADROVER

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

MAYER

RUANDA

McMILLAN-SCOTT

ST. KITTS UND NEVIS

MITCHELL

ST. LUCIA

MOREIRA

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

NEDELCHEVA

SAMOA

NEUSER

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

ROSSI

SENEGAL

SCHLYTER

SEYCHELLEN

SCHMIDT

SIERRA LEONE

SCHNELLHARDT

SOMALIA

SCICLUNA

SUDAN

SCOTTÀ

SURINAME

SENYSZYN

SWASILAND

STRIFFLER

TSCHAD

STURDY

OSTTIMOR

TIROLIEN

TOGO

TOIA

TONGA

VLASÁK

TRINIDAD UND TOBAGO

WIELAND

VANUATU

ZANICCHI

SIMBABWE

ZIMMER

AUSSCHUSS FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

AKP-Mitglieder

Mitglieder aus dem Europäischen Parlament

JEAN MARIE (ST. LUCIA) Ko-Vorsitzender

CASA, Ko-Vorsitzender

TAMAPUA (SAMOA), VC

KORHOLA, VC

YEHOUETOME (BENIN), VC

CASTEX, VC

ANTIGUA UND BARBUDA

ALFONSI

IBOVI (KONGO, Republik)

CALLANAN

CÔTE D'IVOIRE

CASINI

ATEYE (DSCHIBUTI)

DE KEYSER

TOGA (ÄTHIOPIEN)

DURANT

FIDSCHI

FERREIRA, Elisa

ROGOMBE (GABUN)

GAHLER

GUINEA-BISSAU

GRIESBECK

GUYANA

HANNAN

BEAUPLAN (HAITI)

HÄNDEL

LEBAJOA (LESOTHO)

KACZMAREK

KOLLIE (LIBERIA)

LE PEN

SERAMILA (MADAGASKAR)

LÓPEZ AGUILAR

IMBARCAOUANE (MALI)

MANDERS

VAN DER WALT (NAMIBIA)

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

NAURU

MOREIRA

NIUE

NEDELCHEVA

PAPUA-NEUGUINEA

NICHOLSON

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

ROITHOVÁ

MUSA (SUDAN)

SCHMIDT

PARMESSAR (SURINAME)

SPERONI

KLASSOU (TOGO)

STRIFFLER

HLONGWANE (SIMBABWE)

WIELAND

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, FINANZ- UND HANDELSFRAGEN

AKP-Mitglieder

Mitglieder aus dem Europäischen Parlament

KONGO (Demokratische Republik), Ko-Vorsitzender

CARVALHO, Ko-Vorsitzende

OULANYAH (UGANDA), VC

LEGUTKO, VC

SIERRA LEONE, VC

ALVES, VC

KLOPPER (SÜDAFRIKA)

ARIF

DE SOUSA MENDES DO SANTOS (ANGOLA)

BOVÉ

BAHAMAS

BULLMANN

BELIZE

CASPARY

NAIB (ERITREA)

ENGEL

BANDUA (GHANA)

FORD

ÄQUATORIALGUINEA

GOERENS

COOKINSELN

GUERRERO SALOM

JAMAIKA

HOARAU

KAZEMBE (MALAWI)

JENSEN

DEERPALSING (MAURITIUS)

KUHN

OULD GUELAYE (MAURETANIEN)

MARTIN

MUKHTAR AHMED (NIGERIA)

MATO ADROVER

PALAU

MAYER

POLISI (RUANDA)

McMILLAN-SCOTT

ST. KITTS UND NEVIS

MICHEL

SLATER (ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN)

MITCHELL

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SCHLYTER

SALL (SENEGAL)

ŠŤASTNÝ

POOL (SEYCHELLEN)

SCICLUNA

TONGA

STURDY

LEVELU (TUVALU)

TIROLIEN

KAKOMA (SAMBIA)

ZANICCHI

AUSSCHUSS FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND UMWELTFRAGEN

AKP-Mitglieder

Mitglieder aus dem Europäischen Parlament

SITHOLE (MOSAMBIK), Ko-Vorsitzende

RIVASI, Ko-Vorsitzende

KOMBO (KENIA), VC

BAUER, VC

NOEL (GRENADA), VC

SCHNELLARDT, VC

THOMPSON (BARBADOS)

BEARDER

MOTSHOME (BOTSWANA)

CHRISTENSEN

SANOU (BURKINA FASO)

COELHO

KARERWA (BURUNDI)

DELVAUX

HAMATOUKOUR (KAMERUN)

DE MITA

KAP VERDE

DE SARNEZ

KOMOREN

ESTARÀS FERRAGUT

DOMINICA

FERREIRA, João

BALDEH (GAMBIA)

HALL

GUINEA-BISSAU

HAUG

MARSHALLINSELN

KILL-NIELSEN

SALOMON-INSELN

JOLY

KIRIBATI

KLASS

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

McAVAN

TONDYI (NIGER)

NEUSER

JÍMENEZ (DOMINIKANISCHE REPUBLIK)

OUZKÝ

SOMALIA

RONZULLI

GAMEDZE (SWASILAND)

ROSSI

NDUGAI (TANSANIA)

SCOTTÀ

WEIDOU (TSCHAD)

SENYSZYN

OSTTIMOR

TOIA

TRINIDAD UND TOBAGO

VLASÁK

BUTUSOL (VANUATU)

ZIMMER


ANLAGE II

ANWESENHEITSLISTE DER TAGUNG VOM 21. BIS 23. NOVEMBER

IN LOMÉ (TOGO)

ASSARID IMBARCAOUANE (MALI), Ko-Präsident i. V.

MICHEL, Ko-Präsident

KLOPPER (Südafrika) (1)

DOS SANTOS (Angola)

THOMSON (Barbados)

YEHOUETOME (Benin)

MOTSHOME (Botswana) (VP) (1)

SANOU (Burkina Faso)

KARERWA (Burundi) (VP)

HAMATOUKOUR (Kamerun) (VP)

MBUKU LAKA (Kongo, Demokratische Republik)

IBOVI (Kongo, Republik) (VP)

SOUBANEH ATTEYE (Dschibuti)

NAIB (Eritrea)

TOGA (Äthiopien)

VOCEA (Fidschi) (1)

ROGOMBE (Gabun)

BALDEH (Gambia)

BANDUA (Ghana)

NOEL (Grenada)

BEAUPLAN (Haiti)

KOMBO (Kenia)

LEBAJOA (Lesotho) (VP)

KOLLIE (Liberia) (VP)

KAZEMBE (Malawi)

ASSARID IMBARCAOUANE (Mali) (VP)

DEERPALSING (Mauritius)

OULD GUELAYE (Mauretanien)

SITHOLE (Mosambik)

VAN DER WALT(Namibia)

AHMED (Nigeria)

OULANYAH (Uganda)

JIMÉNEZ (Dominikanische Republik)

POLISI (Ruanda) (VP)

JEAN MARIE (St. Lucia)

SLATER (St. Vincent und die Grenadinen)

TAMAPUA (Samoa)

SALL (Senegal)

POOL (Seychellen)

BUNDU (Sierra Leone)

MUSA (Sudan)

PARMESSAR (Suriname)

GAMEDZE (Swasiland)

NDUGAI (Tansania) (VP)

WEIDOU (Tschad)

SANTOS (Osttimor)

KLASSOU (Togo)

BAKER (Trinidad und Tobago)

LEUELU (Tuvalu) (VP) (1)

BUTUSOL (Vanuatu)

KAKOMA (Sambia) (VP)

HLONGWANE (Simbabwe)

ATTARD-MONTALTO (2) (für MARTIN)

BAUER

BEARDER (2), (3)

BINEV (für LE PEN)

CHRISTENSEN

DE KEYSER

ENGEL

FERREIRA, João (2), (3)

GAHLER

GURMAI (für FERREIRA, E.)

HAUG

KACZMAREK

KIIL-NIELSEN (3), (4)

KLASS (VP)

LEGUTKO

LÓPEZ AGUILAR (3), (4)

MARTÍNEZ MARTÍNEZ (3), (4)

MORGANTI (3), (4) (für ROSSI)

NEDELCHEVA (3), (4)

NEUSER

PONGA (für CARVALHO)

PROTASIEWICZ (für KORHOLA)

RIVASI (VP)

ROITHOVA (VP)

SCHMIDT

SCHNELLHARDT

SCICLUNA

SPERONI (VP) (3), (4)

STRIFFLER

THEOCHARUS (für CASINI)

WŁOSOWICZ (für NICHOLSON)

ZIMMER

BEOBACHTER:

KUBA

REGUEIFEROS LINARES

MADAGASKAR

SERAMILA

NIGER

TONDYI

EINGELADEN:

SÜDSUDAN

GARANG DEG

ABYEI

AJONGO

BAYEH

DERE

VUGA

Ebenfalls anwesend:

SÜDAFRIKA

MANAMELA

MULDER

SOOKLAL

ANGOLA

DA SILVA

BARBADOS

CHANDLER

BENIN

DAYORI

HOUNGNIGBO

AKPOE

FIODENDJI

BURKINA FASO

OUEDRAOGO

BURUNDI

NIYUNGEKO

KAMERUN

DAOUDA

KOMBO GBERI

OWONA KONO

DSCHIBUTI

OMAR ABDI SAID

ERITREA

TEKLE

ÄTHIOPIEN

DABA

SEID

FIDSCHI

VOCEA

GABUN

MILEBOU

MABEDI

MANGOUALA

GHANA

ANTWI

HAITI

RICHE

LOUIS-JEUNE

DOLE

DENIUS

CHERY

DOREUS

KENIA

AFFEY

KEMBI-GITTURA

LABOSO

LIBERIA

DUNAH

MALAWI

CITEYEYE

MALI

BA

SYLLA

MAURITIUS

KOONJUL

MAURETANIEN

ABDELLA

BILAL

GUELADIO

OULD HAMOUD

OULD ZAMEL

MOSAMBIK

MALENDZA

MANUEL

NAMIBIA

NAHOLO

NIGERIA

BARAYA

IBRAHIM

MADWATTE

OKORIE

HAMZA

ESEDEME

BUKUOLA

UGANDA

AKOL

BIHANDE-BWAMBALE

MUJUNGU

KATENTA-APULI

RUANDA

MUKANKUSI

SAMOA

CHAN TUNG

SENEGAL

SOW

SEYCHELLEN

FOCK TAVE

SIERRA LEONE

KAMARA

TORTO

SUDAN

ABDEL MAGID AMIR

ABEL HALIM

OMER

OSMAN

SURINAME

CASTELEN

WANGSABESARI

ASABINA

SOMOHADJO

TANSANIA

MWANJELWA

TSCHAD

ADJI

TEKILIO

DINGAOMAIBE

MOG-NANGAR

AFFONO

TOGO

AHOLOU

KPOYI

PENN

MENSAH

TSIMESSE

SOMENU

DRAMANI

AMEGNONAN

ANANI

GBONE

SAGBO

BEDABA

VANUATU

JOY

SIMBABWE

MLOTSHWA

MNKANDHLA

MUCHADA

AKP-RAT

OKELLO, Minister für internationale Angelegenheiten, Außenminister (Uganda), amtierender AKP-Ratsvorsitzender.

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

STANOWSKI, Unterstaatssekretär für Entwicklungszusammenarbeit (Polen), amtierender EU-Ratsvorsitzender

AKP-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS

KATENTA-APULI

EUROPÄISCHE KOMMISSION

PIEBALGS, für Entwicklung zuständiges Mitglied der Kommission

EAD

COSTA PEREIRA

EWSA

KING

FORNEA

COMESA

NKANAGU

AKP-SEKRETARIAT

CHAMBAS, Ko-Generalsekretär

EU-SEKRETARIAT

AGUIRIANO NALDA, Ko-Generalsekretär


(1)  Land, das einen nichtparlamentarischen Vertreter entsandt hat.

(2)  Anwesend am 21. November 2011.

(3)  Anwesend am 22. November 2011.

(4)  Anwesend am 23. November 2011.


ANLAGE III

ANLAGE ZUR SITZUNG VOM MONTAG, 21. NOVEMBER 2011

Akkreditierung der nichtparlamentarischen Vertreter

1.   Botswana

Tebogo Lily MOTSHOME

Stellvertretende Botschafterin

Botschaft von Botswana

Delegationsleiterin

2.   Fidschi

S.E. Peceli V. VOCEA

Botschafter

Botschaft der Fidschi-Inseln

Delegationsleiter

3.   Südafrika

Lorenci KLOPPER

Botschaftsrätin – Politik

Botschaft Südafrikas

Delegationsleiterin

4.   Tuvalu

H.E. Tine LEUELU

Botschafter

Botschaft von Tuvalu

Delegationsleiter


ANLAGE IV

Entschließung über die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Partnerschaft AKP-EU (AKP-EU/101.082/11/endg.)

Entschließung über die Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten (AKP-EU/101.079/11/endg.)

Entschließung über die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern (AKP-EU/100.954/11/endg.)

Entschließung über die Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika, vor allem in Somalia (AKP-EU/101.112/11/endg.)

Entschließung über die Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara (AKP-EU/101.111/11/endg.)

ENTSCHLIESSUNG (1)

zu den Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Partnerschaft AKP-EU

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Lomé (Togo) vom 21. bis 23. November 2011,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“),

unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf das Abkommen von Georgetown, durch das die Gruppe der Staaten Afrikas, des Karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans förmlich gegründet wurde,

unter Hinweis auf Artikel 208 AEUV,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten (AKP-EU/101.082/11/endg.),

A.

in der Erwägung, dass das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen von Cotonou nach wie vor das beste Beispiel für einen umfassenden Ansatz zur Zusammenarbeit ist, dessen zusätzlichen Nutzen es zu wahren gilt, und in der Erwägung, dass diese Partnerschaft nicht geschwächt werden darf, sondern durch die gegenseitige politische Verpflichtung zur Steigerung ihres Wertes gestärkt werden sollte,

B.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten seit Langem privilegierte Partner der Europäischen Union sind und in der Erwägung, dass Solidarität und Unterstützung für die Länder des Südens im Vertrag von Lissabon zum ersten Mal als ein wesentlicher Aspekt der Identität der Europäischen Union behandelt werden,

C.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in vierzig neuen grundlegenden Politik- und Aktionsfeldern der Europäischen Union größere Befugnisse erhält und sich die Verantwortung mit dem Europäischen Rat teilt,

D.

in der Erwägung, dass die Streichung des ausdrücklichen Bezugs auf die AKP-Länder im Vertrag von Lissabon die beiden Parteien vor die Herausforderung stellt, ihre gemeinsamen Interessen neu zu definieren, sodass der Wert der seit 1975 bestehenden Partnerschaft gestärkt wird,

E.

in der Erwägung, dass im Vertrag von Lissabon eine bessere Koordinierung des außenpolitischen Handelns der EU vorgesehen ist,

F.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon Änderungen der operativen Vorgehensweise mit sich gebracht hat, in der die EU mit der AKP-Gruppe nunmehr über ihren Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammenarbeitet; in der Erwägung, dass sich diese Veränderungen, allen voran das Fehlen eines AKP-Referats innerhalb des EAD und die innere Struktur der neuen Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit EuropeAid der Europäischen Kommission, auf die besondere Partnerschaft mit den AKP-Ländern auswirken werden,

G.

in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU sich auf ein umfassendes Panel stützen, das sich von der Entwicklung über die Verhütung von Konflikten, die Sicherheit, die Stabilität bis hin zur Verteidigung der Menschenrechte erstreckt,

H.

in der Erwägung, dass der Aufschwung in den Schwellenländern, die Verschiebung des Kräfteverhältnisses innerhalb des internationalen Systems und die zunehmende Anzahl von Handlungsrahmen wie z. B. der G77 oder der G24 deutlich gemacht haben, dass geprüft werden muss, wie die AKP-Gruppe parallel zu dem strategischen Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten am besten ihre politischen und wirtschaftlichen Ziele erreichen könnte,

I.

in der Erwägung, dass der Einfluss der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung auf die politischen Beschlüsse und strategischen Entscheidungen im Bereich Entwicklung sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und internationaler Ebene trotz ihrer einzigartigen Rolle im Nord-Süd-Dialog stark begrenzt bleibt,

J.

in der Erwägung, dass die AKP-Gruppe fast die Hälfte der Staaten in der Welt vertritt, jedoch keine Stimme in weltweiten Regierungsforen wie etwa der G20 hat, aus denen die ärmsten Länder ausgegrenzt werden,

K.

in der Erwägung, dass die AKP-Länder, obwohl die von der EU geleistete Unterstützung von maßgeblicher Bedeutung ist, zusätzlich dazu von den Möglichkeiten Gebrauch machen müssen, die ihnen die Süd-Süd-Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien dafür bieten, deren riesige Märkte als Mittel zur Überwindung der Armut durch Handel zu nutzen,

L.

in der Erwägung, dass die Vielfalt der Partner für die AKP-Länder unumkehrbar und im Allgemeinen von Nutzen ist, dass jedoch die Ausfuhr von Rohstoffen ohne Mehrwert, selbst wenn sie in eine Vielzahl von Partnerländern erfolgt, die Diversifizierung und echte Entwicklung der Volkswirtschaften der AKP-Länder verzögert,

M.

in der Erwägung, dass die EU mit jeder AKP-Region, die jeweils einen unterschiedlichen Entwicklungsstand aufweisen, regionale Strategien entwickelt hat, und dass sich – in Fortführung der Tradition von Cotonou – zwei von ihnen zu gemeinsamen Strategien entwickelt haben; in der Erwägung, dass diese Strategien nach dem Auslaufen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou im Jahr 2020 zu drei getrennt verwalteten Beziehungskomplexen werden könnten,

N.

in der Erwägung, dass die Zukunft des Partnerschaftsabkommens von Cotonou auch von den Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020, über den die Europäische Union die Finanzmittel für ihre Außenpolitik bereitstellen muss, bestimmt werden wird,

1.

erinnert daran, dass die wichtigsten Ziele des gerade zum zweiten Mal überarbeiteten Partnerschaftsabkommens von Cotonou die Bekämpfung der Armut, die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die schrittweise Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft sind;

2.

fordert die Gruppe der AKP-Staaten und die Europäische Union auf, die Streichung des ausdrücklichen Bezugs auf die AKP im Vertrag von Lissabon zu nutzen, um ihre Partnerschaft neu zu beleben; fordert zu diesem Zweck die Festlegung von Bereichen gemeinsamen Interesses wie Energie, Klimawandel oder Migration;

3.

erkennt den Vertrag von Lissabon als positiven Schritt in Richtung des Demokratisierungsprozesses an, der es der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU erlaubt, wirkungsvoller auf positive Veränderungen für beide Parteien hinzuwirken;

4.

fordert, dass die Außenpolitik der EU, deren integrale Bestandteile die Beseitigung der Armut und damit die Entwicklungspolitik sind, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zugunsten einer Friedenspolitik bündelt;

5.

vertritt die Auffassung, dass die AKP-Gruppe ihrerseits mehr politische Stärke erwerben und dass die EU darauf vorbereitet sein muss, ihre Partnerschaft mit den AKP-Ländern zu überprüfen und zu erneuern und diese über das bisherige Verhältnis Geber-Empfänger hinaus zu einem partnerschaftlichen Verhältnis auszubauen;

6.

begrüßt die Einsetzung einer auf Botschafterebene agierenden Arbeitsgruppe zu den künftigen Perspektiven der AKP-Gruppe nach 2020;

7.

begrüßt die Einrichtung einer gemeinsamen informellen Arbeitsgruppe des EAD und der GD DEVCO, um die Partnerschaft AKP-EU zu stärken; fordert, dass diese Arbeitsgruppe die Mitglieder der PPV regelmäßig über ihre Arbeit informiert;

8.

fordert die EU auf, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen innerhalb der AKP auf Gebieten wie Ernährungssicherheit, Technologietransfer, Infrastruktur, Klimawandel und Migration, Handel, Wissenschaft, Frieden und Sicherheit sowie Demokratisierung zu verstärken;

9.

ist der Ansicht, dass die Überwachung der angenommenen Berichte ein nicht zu vernachlässigendes Arbeitswerkzeug zur Stärkung der PPV im Hinblick auf die Umsetzung von Entscheidungen darstellt; schlägt diesbezüglich vor, dass die beiden Koberichterstatter die Überwachung der Entschließungen sicherstellen und ihren Ausschuss regelmäßig über die erzielten Fortschritte oder aufgetretene Schwierigkeiten informieren;

10.

ist der Ansicht, dass die AKP-Länder letztlich international Partnerschaften eingehen müssen, die ihren Entwicklungsbestrebungen und ihren Kapazitäten entsprechen;

11.

weist darauf hin, dass die Gruppe der AKP-Länder 40 % der Mitglieder der Versammlung der Vereinten Nationen repräsentiert; hält es daher für notwendig, dass die Gruppe der AKP-Länder ihre Identität stärkt, um ihren Einfluss international stärker geltend zu machen;

12.

teilt die Auffassung, dass sowohl die AKP-Länder als auch die EU noch weit davon entfernt sind, das volle Potenzial zu erreichen, das ihre privilegierte Partnerschaft zur Einflussnahme auf Themen wie die UN-Reform, die Reform der Weltbank und des IWF, die G20- und die UNFCC-Verhandlungen bieten würde, und dass sie weitere Anstrengungen in diese Richtung unternehmen müssen;

13.

fordert, dass die Gruppe der AKP-Länder umfassend von Artikel 12 des Cotonou-Abkommens Gebrauch macht, um die Möglichkeit, Gemeinschaftspolitiken zu beeinflussen, die Auswirkungen auf ihre Entwicklung haben, voll auszuschöpfen; fordert zu diesem Zweck die Abgeordneten der AKP auf, verstärkt Beziehungen zu europäischen Abgeordneten zu knüpfen;

14.

fordert, den Länderstrategiepapieren (LSP) und den Regionalen Strategiepapieren (RSP) im Rahmen der Arbeit des PPV-Ausschusses einen zentralen und strategischen Platz einzuräumen, um an der Vorbereitung und Verwirklichung der Ziele dieser Papiere mitzuwirken;

15.

ist der Ansicht, dass die nationalen Parlamente der Gruppe der AKP-Länder entsprechend der aus dem Vertrag von Lissabon resultierenden Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente Europas selbstbewusster auftreten sollten, um ihren Einfluss auf die nationalen Entscheidungsprozesse zu stärken;

16.

ist der Auffassung, dass die AKP-Länder als Block stärker sein werden, wenn sie sich in der Welthandelsorganisation für die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder einsetzen, da ein stärkerer Block auf die Rohstoffpreise und die Lebensmittelpreise Einfluss nehmen, den Schutz wichtiger Märkte gewährleisten und Maßnahmen gegen Subventionen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten fordern kann;

17.

erinnert daran, dass die drei regionalen Strategien der EU für Afrika; die Karibik und den pazifischen Raum und auch die Strategie für Südafrika auf eine Stärkung der im Partnerschaftsabkommen von Cotonou festgelegten entscheidenden Stützpfeiler der AKP-EU-Partnerschaft abzielen sollten;

18.

fordert, die Delegationen der Europäischen Union in den AKP-Ländern mit den personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, die sie für die Ausübung ihrer neuen Befugnisse benötigen;

19.

weist darauf hin, dass im Bereich des Handels für die Verabschiedung von Handelsabkommen nunmehr die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist; schlägt daher vor, ernsthaft über die Möglichkeit nachzudenken, Diskussionen über im Verhandlungsstadium befindliche Handelsabkommen in die Tagesordnung der PPV aufzunehmen;

20.

erinnert daran, dass sich die AKP-Gruppe auf der Grundlage ihrer gemeinsamen personellen und natürlichen Ressourcen, ihrer historischen Verbindungen zur EU und ihrer Nähe zu den Schwellenländern selbst als globaler Akteur etablieren sollte;

21.

fordert, dass die dem Europäischen Parlament durch den Vertrag von Lissabon verliehenen neuen Befugnisse dazu dienen müssen, die parlamentarische Dimension der Beziehungen AKP-EU, deren Herzstück die Paritätische Parlamentarische Versammlung ist, zu stärken; fordert, dass diese parlamentarische Dimension sich in der Budgetierung des EEF und einer besseren Unterrichtung der AKP-Abgeordneten über die in der Europäischen Union umgesetzten nationalen und regionalen Strategien sowie über den Einsatz der übrigen EU-Finanzinstrumente in den AKP-Ländern äußert;

22.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, der Kommission der Afrikanischen Union und dem Panafrikanischen Parlament zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (2)

zu den Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Lomé (Togo) vom 21. bis 23. November 2011,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete und 2005 sowie 2010 geänderte Partnerschaftsabkommen AKP-EU und insbesondere dessen Artikel 60 und 66,

in Kenntnis der UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft unter anderem zur Beseitigung von Armut und Hunger gemeinsam aufgestellt wurden,

in Kenntnis des Monterrey-Konsenses, der auf der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 18. bis 22. März 2002 in Monterrey, Mexiko, stattfand, verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf die am 28. und 29. Mai 2009 in Paris veranstaltete Konferenz über die innovativen Finanzierungsmechanismen und die vom 28. November bis 2. Dezember 2008 in Doha abgehaltene Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung,

unter Hinweis auf die im Jahr 1996 vom IWF und von der Weltbank eingeleitete HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries – hochverschuldete arme Länder), die gewährleisten soll, dass kein armes Land unter einer Schuldenlast leiden muss, die es nicht tragen kann,

unter Hinweis auf die im Juni 2005 von den G8-Staaten eingeleitete MDR-Initiative (Multilateral Debt Relief Initiative – Multilaterale Entschuldungsinitiative),

unter Hinweis auf den Entwurf der UNCTAD-Prinzipien zur Förderung einer verantwortungsvollen staatlichen Kreditvergabe und –aufnahme vom 26. April 2011,

unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik (3),

unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Supporting developing countries in coping with the crisis – Where does the EU go from Doha? What prospects for meeting the EU targets of 2010 and 2015?“ vom 15. April 2009,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2010/2102(INI)) (4),

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen (AKP-EU/101.079/11/endg.),

A.

in der Erwägung, dass die weltweite Krise in vielen Ländern überall auf der Welt zu einem hohen Schuldenniveau geführt hat, und in der Erwägung, dass sich ein Drittel der AKP-Staaten entweder in einer kritischen Schuldenlage befindet oder stark gefährdet ist, in eine solche Lage zu geraten,

B.

in der Erwägung, dass die Bedienung hoher Schulden ein Hindernis für die Entwicklung werden kann, weil sie dem Sozialbereich und der Finanzierung der Armutsbekämpfung erhebliche Haushaltsmittel entzieht und/oder diese reduziert; in der Erwägung, dass der Schuldendienst auch die zur Förderung des Wirtschaftswachstums notwendigen Investitionen beeinträchtigen kann,

C.

in der Erwägung, dass 1 % Wirtschaftswachstum im Handelssektor das Dreifache der öffentlichen Entwicklungshilfe ausmacht,

D.

in der Erwägung, dass Geberländer AKP-Staaten helfen sollten, langfristig ein tragbares Schuldenniveau zu erreichen und zu halten, um damit deren Bemühungen im Kampf gegen Armut und zur Förderung von Wachstum zu stärken; in der Erwägung, dass in diesem Sinne zu begrüßen ist, dass der Pariser Club der Gläubigerstaaten im Juli 2010 den Seychellen eine zweite Schuldentranche erlassen hat, um dem Land zu helfen, seine Schulden auf ein tragbares Maß zu bringen,

E.

in der Erwägung, dass der Schuldenerlass als eine der Zielsetzungen des Millenniums-Entwicklungsziels Nr. 8 darauf abzielt, „die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend anzugehen, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden“,

F.

in der Erwägung, dass derzeit die wichtigsten internationalen Instrumente zur Schuldenerleichterung für Entwicklungsländer die HIPC-Initiative (hoch verschuldete arme Länder) und die Multilaterale Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative – MDRI) sind; in der Erwägung, dass bis Dezember 2010 für 36 Länder, davon 32 aus Afrika, Schuldenerlasspakete im Rahmen der HIPC-Initiative genehmigt und somit im Laufe der Zeit 72 Mrd. USD an Schuldendiensten erlassen wurden, in der Erwägung, dass die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die Hauptlast der Kosten der HIPC- und der MDR-Initiative tragen,

G.

in der Erwägung, dass die HIPC- und die MDR-Initiative auslaufen und deshalb politische Reformen und neue internationale Mechanismen für Kreditaufnahme, Schuldenverwaltung und Schuldenerlass benötig werden,

H.

in der Erwägung, dass künftige Mechanismen zur Schuldenverwaltung und für tragbare Schulden nicht nur auf finanziellen Erwägungen beruhen sollten, sondern auch den Ausgabenbedarf der verschuldeten Entwicklungsländer zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele berücksichtigen müssen,

I.

in der Erwägung, dass die Aufsichtsorgane von AKP-Staaten, wie die obersten Rechnungskontrollbehörden, Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft, eine Hauptrolle bei der Überwachung der Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Regierung und auf diesem Weg für die Senkung der Misswirtschaft im Bereich öffentlicher Mittel spielen sollten,

J.

in der Erwägung, dass gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Mitteln und für ein tragbares Schuldenniveau unverzichtbar sind,

K.

in der Erwägung, dass verantwortungsvolles Verhalten aller Kreditgeber eine Grundvoraussetzung für die Förderung nachhaltiger und solider Finanzen darstellt,

L.

in der Erwägung, dass sich die AKP-Staaten in der Zeit nach der weltweiten Wirtschaftskrise verstärkt der Mobilisierung von Mitteln im eigenen Land widmen sollten, um einen möglichen Wegfall ausländischer Hilfe und ausländischer Geldquellen für die Umsetzung ihrer Strategien zur Armutsbekämpfung abzufedern,

1.

fordert die EU und andere Geber auf, ein Paket von Leitlinien für eine verantwortungsvolle Finanzierung in Kraft zu setzen, insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise, durch die sich die Schuldensituation in den Entwicklungsländern aufgrund von Ausstrahlungseffekten, zu denen vor allem der Rückgang des weltweiten Handels und der damit einhergehende Einbruch bei den Rohstoffausfuhren zählen, weiter verschärft;

2.

fordert die EU, die AKP-Gruppe und die regionalen AKP-Organisationen dazu auf, gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Gremien ein Modell für einen geeigneten Schuldenausgleichsmechanismus für verschuldete Staaten zu erarbeiten, das sich auf unabhängige Folgenabschätzungen ihrer sozioökonomischen Lage stützt und so vermeidet, dass die Entscheidungsfindung bei Schuldenerleichterungen zu politisch wird, was auch eine etwaige Korruption auf der Geberseite einschließt (Rückprovisionen); ist der Auffassung, dass die Geber dadurch in der Lage sein werden, – von Fall zu Fall – den besonderen Gegebenheiten des AKP-Partnerstaats und dessen allgemeinem Entwicklungsstand Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass der Schuldenausgleichsmechanismus die Form eines Schuldenerlasses, einer Umschuldung, einer Schuldentilgung oder einer Kombination aus allen drei Möglichkeiten haben könnte;

3.

fordert die Geberländer auf, gemeinsam mit ihrem AKP-Partnerstaat die Bedingungen für dessen Schuldenausgleichsprogramm festzulegen, um die richtige Balance zwischen der Verpflichtung zur Bedienung der Schulden und der Verpflichtung zum Erfüllen der Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu finden, da ein gutes Schuldenmanagement die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist;

4.

vertritt den Standpunkt, dass alle von AKP-Regierungen durch einen Schuldenerlass zusätzlich erlangten Mittel zur Aufstockung der Sozialausgaben in Bereichen wie der Grundschulbildung, der medizinischen Grundversorgung und HIV/Aids verwendet werden sollten, um so zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen; fordert deshalb die Kommission auf, mit AKP-Partnerländern die Möglichkeit zu erkunden, als Teil ihrer speziellen Schuldenerlassregelung oder in Verbindung mit anderen Regelungen Schulden in öffentliche Investitionen in soziale Dienstleistungen und öffentliche Güter umzuwandeln;

5.

vertritt die Auffassung, dass bei einem Schuldenerlass in einem bestimmten AKP-Land das Ziel auch darin bestehen könnte, die Erlöse in den Aufbau von KMU zu investieren, deren Gründung und Wachstum eine Grundvoraussetzung für die Entstehung und Entwicklung einer Mittelschicht in den AKP-Staaten darstellt; fordert die Kommission daher auf, im Rahmen der Zusammenarbeit mit den AKP-Partnerstaaten gegebenenfalls die Möglichkeit einer Umwandlung und Neuausrichtung der Schuldenausgleichsstrategien auf öffentliche Investitionen in KMU zu sondieren und dabei zu berücksichtigen, dass diese Form lokaler Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Inlandswachstum und damit zur Schuldenerleichterung in den AKP-Staaten leisten kann;

6.

erachtet es als notwendig, den Zugang zu Krediten zu erleichtern und damit die Entwicklung eines günstigen Unternehmensumfelds zu fördern; fordert die AKP-Staaten und privaten Partner in diesem Sinne dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Notwendigkeit Rechnung tragen;

7.

fordert die Kommission und die Geberländer auf, den AKP-Staaten bei der Gestaltung nationaler Schuldenstrategien im Rahmen ihrer nationalen Entwicklungspolitik und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft Hilfestellung zu geben, indem insbesondere eine solide wirtschaftliche Umstrukturierung sowie die innerstaatliche Kapital- und Ersparnisbildung angestrebt werden;

8.

fordert die EU und die OECD auf, die Definition der offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) nicht zu erweitern und die Praxis zu unterbinden, dass Schuldenerlasse den Entwicklungshilfeausgaben zugerechnet werden; fordert die EU allerdings dazu auf, den Schuldenerlass in Verbindung mit anderen Schuldenausgleichsregelungen als Teil umfassender Anstrengungen zu betrachten, den Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen;

9.

fordert die Kommission auf, (mit der Hilfe einschlägiger internationaler Institutionen wie der UN-Organisationen, der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und der Vereinigung Europäischer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen) die Entwicklung der Verschuldungsrate und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung in den AKP-Ländern genau zu überwachen und dabei insbesondere die Lage der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselentwicklungsländer im Blick zu behalten;

10.

fordert die Kommission auf, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU regelmäßig über die Schuldenausgleichssysteme in den AKP-Partnerländern und deren Auswirkung auf die Fähigkeit der Länder, insbesondere im Kampf gegen Hunger und Unterernährung und bei der Bereitstellung einer Gesundheitsversorgung die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, Bericht zu erstatten;

11.

fordert die AKP-Partnerländer auf, die ordnungsgemäße Bedienung ihrer Auslands- wie auch ihrer Inlandsschulden ernst zu nehmen;

12.

ist der Ansicht, dass die Kohärenz politischer Maßnahmen im Interesse der Entwicklung, insbesondere zwischen Strategien im Bereich der Handels- und Entwicklungspolitik und der finanziellen Transparenz, ein Leitprinzip der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union sein und die Entwicklung von Standards für eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und -vergabe steuern sollte;

13.

fordert die AKP-Partnerländer auf, ihre eigenen Bemühungen um eine wirtschaftliche Haushaltsführung, eine Haushaltskontrolle und zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung zu verstärken und ihre langfristigen Anstrengungen zur Schaffung des erforderlichen stabilen wirtschaftlichen Umfelds fortzusetzen, damit sie befähigt werden, ihre inländischen Finanzmärkte und ihren eigenen Bankensektor besser zu entwickeln;

14.

ist der Auffassung, dass die AKP-Staaten ihr Augenmerk auf die Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Besteuerungssysteme richten sollten, wozu auch die Schaffung einer funktionierenden Steuererhebungsbehörde gehört, die befugt ist, durch den Zugriff auf die wichtigste Finanzierungsquelle des Staates das grundlegende Interesse des Staates zu wahren;

15.

räumt der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Finanzströme und bei der Entwicklung verlässlicher Finanzierungs- und Investitionsregeln auf globaler Ebene einen hohen Stellenwert ein; ruft die Festlegung der EU auf politische Kohärenz im Interesse der Entwicklung in Erinnerung und fordert die Europäische Union auf, die Entwicklungsländer in ihrem Kampf gegen illegale Finanzströme aus dem Land heraus und gegen Kapitalflucht zu unterstützen, da diese als ein wesentliches Hindernis zur Mobilisierung inländischer Einnahmen für die Entwicklung gelten;

16.

vertritt die Auffassung, dass die AKP-Staaten die Schaffung eines für Investitionen günstigen Umfelds durch die Einführung von Gesetzen steuern sollten, mit denen den Investoren die für ihre Investitionstätigkeit nötige Rechtssicherheit garantiert wird;

17.

fordert eine verstärkte grenzübergreifende Zusammenarbeit von AKP-Staaten mit dem Austausch bewährter Verfahren für den Aufbau eines öffentlichen Haushalts und der Kontrolle von dessen Verwendung für das Gemeinwohl; empfiehlt, dass die Kommission im Rahmen des 11. EEF mehr Mittel für technische Hilfe und den Aufbau von Kapazitäten bei der Aufstellung und Kontrolle des Haushalts sowie für die Schuldenverwaltung in AKP-Staaten bereitstellt;

18.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und den EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (5)

zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Lomé (Togo) vom 21. bis 23. November 2011,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“) und insbesondere auf dessen Artikel 8 Absatz 4 zu Nichtdiskriminierung,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) aus dem Jahr 2006 und insbesondere auf dessen Artikel 32, der alle Vertragsparteien verpflichtet, Behinderung und Menschen mit Behinderungen zum Gegenstand ihrer internationalen Zusammenarbeit zu machen,

unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Menschenrechtsrats 7/9 vom 27. März 2008, 10/7 vom 26. März 2009, 13/11 vom 25. März 2010 und 16/15 vom 24. März 2011 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

unter Hinweis auf Artikel 19 AEUV, Artikel 6 des EU-Vertrags und Artikel 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Diskriminierung in jedweder Form verbietet, sowie auf die Artikel 21 und 26 dieser Konvention, in denen die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind,

unter Hinweis auf die Entschließungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu den Rechten behinderter oder älterer Menschen in den AKP-Ländern vom 1. November 2001 sowie zu den Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die Gesundheit, die Jugend, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, angenommen in Kapstadt am 21. März 2002,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu Behinderung und Entwicklung vom 19. Januar 2006,

unter Hinweis auf den Weltbericht zu Behinderung, veröffentlicht von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank im Juni 2011,

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) der UN und auf das Abschlussdokument des MDG-Gipfeltreffens 2010 „Das Versprechen halten: vereint die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen“ (Res. 65/1),

unter Hinweis auf die Pekinger Erklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in der bessere Lebensstandards, gleichberechtigte Teilhabe und die Beseitigung diskriminierender Einstellungen und Praktiken gefordert werden,

unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,

unter Hinweis auf die Resolutionen der UN-Generalversammlung 65/186 und 64/131 zur „Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele für Menschen mit Behinderungen bis 2015 und darüber hinaus“,

unter Hinweis auf die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 „Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010)0636 endg.) und den dazugehörigen ersten Durchführungsplan 2010-2015 (SEK(2010)1324 endg.),

unter Hinweis auf den Leitfaden über Behinderung und Entwicklung für die Delegationen und Dienste der Europäischen Union,

unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Arbeitsamtes „The price of exclusion: the economic consequences of excluding people with disabilities from the world of work“ (Der Preis der Ausgrenzung: wirtschaftliche Auswirkungen des Ausschlusses von Menschen mit Behinderungen aus der Arbeitswelt) aus dem Jahr 2009,

unter Hinweis auf Artikel 18 Absatz 4 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (1981), wonach Menschen mit Behinderungen Anspruch auf besondere Hilfsmaßnahmen haben, sowie auf Artikel 16 Absatz 1, wonach jedermann ein Recht auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit hat,

unter Hinweis auf das Afrikanische Jahrzehnt der Menschen mit Behinderungen (2000-2009), das Asiatisch-Pazifische Jahrzehnt der Menschen mit Behinderungen 1993-2002), das Neue Asiatisch-Pazifische Jahrzehnt der Menschen mit Behinderungen (2003-2012) sowie das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (2003),

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU/100.954/11/endg.),

A.

in der Erwägung, dass mehr als eine Milliarde Menschen weltweit – 15 % der Bevölkerung – von irgendeiner Form von Behinderung betroffen ist (6),

B.

in der Erwägung, dass laut CRPD „zu den Menschen mit Behinderungen Menschen [zählen], die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“,

C.

in der Erwägung, dass Behinderungen verstärkt bei gefährdeten Bevölkerungsschichten auftreten, bei denen die Wahrscheinlichkeit für Behinderungen mit der Armutsquote zunimmt (WBB 2011), wodurch Behinderung zu einem Entwicklungsproblem wird,

D.

in der Erwägung, dass das CRPD darauf abzielt, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“,

E.

in der Erwägung, dass die EU, 19 ihrer Mitgliedstaaten und 48 AKP-Staaten das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ratifiziert haben und dass eine große Zahl weiterer Staaten zu den Unterzeichnern zählt,

F.

in der Erwägung, dass rechtliche Verpflichtungen auf internationaler Ebene nur dann wirksam werden können, wenn sie durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Maßnahmen ergänzt werden,

G.

in der Erwägung, dass von der WHO und der Weltbank unangemessene Maßnahmen und Standards, ablehnende Haltungen, mangelnde Dienstleistungen, unzureichende Finanzmittel, fehlende Barrierefreiheit, mangelnde Konsultation und Einbeziehung sowie fehlende Daten und Fakten als Gründe für die Ausgrenzung von Personen mit Behinderungen genannt werden,

H.

in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen von Ausgrenzung aus allen Lebensbereichen, einschließlich der Arbeitswelt, öffentlicher Dienstleistungen, des Verkehrs, der Kommunikation, der Bildung und des Informationsflusses, betroffen sein können,

I.

in der Erwägung, dass Menschen in Ländern, in denen die Lebenserwartung bei über 70 Jahren liegt, etwa acht Jahre ihres Lebens mit einer oder mehreren Behinderungen verbringen,

J.

in der Erwägung, dass viele Entwicklungsländer bei der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsprojekte wesentliche Fortschritte – wenn auch partiell – erreicht haben,

K.

in der Erwägung, dass die weltweiten Beschäftigungsquoten von Menschen mit Behinderungen Schätzungen zufolge nur halb so hoch liegen wie die nichtbehinderter Menschen und dass die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern, die im arbeitsfähigen Alter sind, arbeitslos ist und in Armut lebt,

L.

in der Erwägung, dass die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich zieht, die sich nach Schätzungen der ILO auf 3 % bis 7 % des BIP der afrikanischen Staaten belaufen, und dass die Kosten der Integration geringer sind als die Kosten der Ausgrenzung, da die vollständige Befähigung der Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gesellschaft diesen die Möglichkeit gibt, den Lebensunterhalt für sich selbst und andere zu bestreiten und einen Beitrag zur Wirtschaft zu leisten,

M.

in der Erwägung der besonderen Rolle von Behindertenverbänden in der Vertretung und Kommunizierung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit,

N.

in der Erwägung, dass die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen die Ursache ihrer Ungleichheit ist, angefangen von rechtlicher Diskriminierung, physischen und kommunikationsbezogenen Hindernissen über die gesellschaftliche Stigmatisierung bis hin zur geringen Wahrnehmung des Themas in politischen Prozessen und seiner mangelnden Berücksichtigung in den Haushalten; in der Erwägung, dass zwei der größten Hindernisse bei der Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft die geringe Öffentlichkeitswirksamkeit des Themas und die negative Einstellung diesen Menschen gegenüber sind,

O.

in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders schutzbedürftig sind und dreimal häufiger Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt als nichtbehinderte Frauen werden; erinnert an die gefährlichen Tendenz, dass solche Gewalttaten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Anzeige gebracht werden (7),

1.

fordert alle AKP-Staaten und Mitgliedstaaten der EU, die das CRPD und das Fakultativprotokoll bislang nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, auf, dies unverzüglich zu tun und innerstaatliche Mechanismen zur Umsetzung und Überwachung dieser Bestimmungen zu schaffen;

2.

ruft die Parlamentsmitglieder auf, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Pläne zum Thema Behinderung ihre Parlamente passieren, wozu auch die Haushaltskontrolle und die Einreichung eigener Gesetzesentwürfe genutzt werden sollten;

3.

fordert die nationalen Parlamente auf, Ausschüsse einzurichten, die die Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen überprüfen;

4.

begrüßt die Tatsache, dass auf dem hochrangigen MDG-Gipfeltreffen 2010 die Rechte von Menschen mit Behinderungen als entscheidend für das Erreichen der MDG anerkannt wurden; fordert daher die internationale Gemeinschaft auf, MDG-Initiativen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen zu den wichtigsten Zielgruppen gehören;

5.

stellt fest, dass sich besondere Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Festlegung von Quoten bei Wahlen, sofern dies im lokalen Kontext geboten scheint, positiv auf das Ansehen von Menschen mit Behinderungen auf nationaler Ebene ausgewirkt haben, und fordert die AKP-Staaten und die EU-Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern;

6.

betont, dass sich die Medien aktiver um die Bekämpfung von Stereotypen und die Förderung der Integration bemühen sollten, und ruft die Entscheidungsträger auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene auf, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit mithilfe der Medien, bildungspolitischer Maßnahmen und öffentlicher Kampagnen zu gewährleisten und zu fördern;

7.

betont mit Nachdruck die Schlüsselrolle von Behindertenverbänden bei der Bewusstseinsschärfung zu den Integrationsproblemen von Menschen mit Behinderungen; fordert alle AKP-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU auf, die Entwicklung einer Behindertenbewegung in den AKP-Staaten und in der EU zu unterstützen;

8.

betont die Notwendigkeit, ein barrierefreies Umfeld und behindertengerechte Lernmaterialien zur Verfügung zu stellen, um allen Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu erleichtern; weist darauf hin, dass die Entwicklung einer Unterrichtskultur, in der die Bedürfnisse junger Menschen mit Behinderungen ernst genommen werden und ihnen entsprochen wird, gefördert und unterstützt werden muss, insbesondere durch die fachliche Ausbildung von Förderlehrern; unterstreicht die entscheidende Rolle der Gebergemeinschaft, wenn es darum geht, eine barrierefreie Bildungsinfrastruktur zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die EU bei ihren Dialogen im Bildungssektor Verpflichtungen im Zusammenhang mit Behinderung vorsieht;

9.

weist darauf hin, dass in den Entwicklungsländern 98 % der Kinder mit Behinderungen keinen Zugang zu kostenloser allgemeiner Grundschulbildung haben; betont, dass dieser Umstand einer vollständigen Umsetzung des zweiten Millenniums-Entwicklungsziels im Wege stehen wird;

10.

betont die Notwendigkeit, die Ausbildungsstätten weiter zu stärken und die Schaffung einer Lernkultur zu fördern, die den Bedürfnissen junger Menschen mit Behinderungen wirksam gerecht werden kann;

11.

fordert, dass die nationalen und regionalen Regierungen in allen künftigen Rechtsvorschriften sämtliche Aspekte der Barrierefreiheit bedenken und bestehende Vorschriften anpassen, so dass sie den Auflagen für die Zugänglichkeit gerecht werden, und ruft die Gebergemeinschaft dazu auf, bei der Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen sowie in ihren vertraglichen Beziehungen zu anderen alle Aspekte der Barrierefreiheit zu beachten;

12.

fordert den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern; fordert die Europäische Kommission auf, ein Forum für den Austausch mit anderen internationalen Gebern zu schaffen, um Verfahren zur Integration von Menschen mit Behinderungen auszutauschen und ihren Verpflichtungen laut Artikel 32 CRPD besser nachzukommen;

13.

betont, dass die Erhebung von Daten für die wirksame Umsetzung des CRPD sehr wichtig ist, und ruft die Regierungen der EU- und AKP-Staaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern dafür zu sorgen, dass die Erhebung aufgeschlüsselter Daten verbessert und als vorrangig eingestuft wird und dass der politischen Arbeit und der Umsetzung von Maßnahmen stets die neuesten und umfassendsten Daten zugrunde gelegt werden;

14.

fordert die AKP-Staaten mit Nachdruck auf, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt ihrer nationalen Entwicklungsagenden zu rücken, Mechanismen zur Stärkung ihrer Präsenz auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung einzuführen, besondere Haushaltsmittel für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass es für alle Menschen mehr Aufklärung über Krankheiten gibt, die Behinderungen verursachen können;

15.

fordert die AKP-Staaten dringend auf, integrative Einstellungen und Sichtweisen zur Behinderungsproblematik zu fördern und den Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen und den staatlichen Stellen aller Ebenen zu unterstützen;

16.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der Mitgliedstaaten der EU auf, in Justizvollzugsanstalten Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass für Straftäter mit Behinderungen während des Strafvollzugs und der Zeit in der Gemeinschaft ihren speziellen Bedingungen entsprechende Einrichtungen bereitgestellt werden;

17.

unterstützt die AKP-Staaten dabei, den Zugang zu Bildung, Mikrokreditsystemen und anderen Erwerbsmöglichkeiten zu verbessern;

18.

fordert die EU und die AKP-Staaten auf, die Öffentlichkeit einschließlich der Menschen mit Behinderungen besser über HIV/AIDS aufzuklären, da Behinderte von HIV/AIDS-Prävention häufig ausgeschlossen sind;

19.

ruft dazu auf, die Möglichkeiten der Einbindung behinderter Menschen bei der Umsetzung von geeigneten EU-eigenen und gemeinsamen Projekten zu prüfen;

20.

fordert für Infrastrukturprojekte mit EU-Finanzierungen Prüfungen, um sicherzustellen, dass diese Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten, und fordert, dass die Delegationen der Union in den Drittländern so gebaut oder umgebaut werden, dass sie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen;

21.

fordert die EU auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Organisationen behinderter Menschen in ihre Projekte einzubeziehen, einschließlich solcher, die den Zugang zu Gerichten fördern; fordert, dass Länderstrategiepapiere die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

22.

betont, dass die EU und die AKP-Staaten auf allen einschlägigen UN- und internationalen Foren für Integrationsmaßnahmen werben sollten, da das Thema Behinderung derzeit in vielen hochrangigen internationalen Verhandlungen (Rio+20 oder Agenda der OECD) nicht behandelt wird, jedoch weit oben auf die politische Tagesordnung gesetzt werden muss;

23.

hebt hervor, dass die Gründe für Behinderung zahlreich und unterschiedlich sind und einer breiten Palette politischer Maßnahmen bedürfen; fordert daher die AKP-Staaten auf, Maßnahmen zur Straßensicherheit vorzusehen, Mangelernährung als Risikofaktor für die Ausbildung von Behinderungen zu bekämpfen und den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu verbessern, die mit Behinderungen zusammenhängenden Aspekte von Konflikten zu thematisieren und über die Einbeziehung der Integration von Menschen mit Behinderungen in ihre nationalen Entwicklungspläne deren Zugang zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und zu menschenwürdiger Arbeit sicherzustellen; fordert die EU auf, diesen Erwägungen in ihrer gesamten Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten Vorrang einzuräumen;

24.

fordert die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU auf, alle zwei Jahre über bewährte Verfahrensweisen und Fortschritte bei der Integration in den AKP-Staaten zu berichten und sie zu überprüfen und herauszustellen;

25.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem Vorsitz des Rates der Europäischen Union, der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (8)

zur Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika, insbesondere in Somalia

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Lomé (Togo) vom 21. bis 23. November 2011,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele,

unter Hinweis auf die Erklärung, die die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 24. August 2011 zu den Maßnahmen der Europäischen Union gegen die Hungersnot am Horn von Afrika abgegeben hat,

unter Hinweis auf die Internationale Geberkonferenz, die von der Afrikanischen Union am 25. August 2011 in Addis Abeba organisiert wurde,

A.

in der Erwägung, dass die lange Dürreperiode am Horn von Afrika zusammen mit den Konflikten in der Region, den hohen Lebensmittelpreisen und den immer begrenzteren Ressourcen die weltweit gravierendste humanitäre und Nahrungsmittelkrise ausgelöst hat, die laut Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) derzeit 13,5 Millionen Menschen betrifft, darunter 840 000 Flüchtlinge, und bereits Zehntausende Tote gefordert hat, von denen mehr als die Hälfte Kinder waren,

B.

in der Erwägung, dass am Horn von Afrika eine Notsituation herrscht, verbunden mit der schlimmsten Dürre der vergangenen 60 Jahre und massiven Flüchtlingsströmen, wobei ein Viertel der 7,5 Millionen Somalier entweder als Binnenflüchtlinge im eigenen Land lebt oder in die Nachbarländer geflüchtet ist,

C.

in der Erwägung, dass die Unterernährungsrate in den meisten Dürregebieten 30 % übersteigt, d. h. mehr als doppelt so hoch ist wie der international anerkannte Schwellenwert für Notlagen,

D.

in der Erwägung, dass Somalia mit vier Millionen Betroffenen und sechs Regionen, in denen offiziell eine Hungersnot ausgerufen wurde, das von dieser humanitären Katastrophe am stärksten in Mitleidenschaft gezogene Land ist; in der Erwägung, dass die Lage durch die Knappheit der natürlichen Ressourcen in Somalia und die Folgen eines zwanzigjährigen Konflikts vor Ort verschärft werden,

E.

in der Erwägung, dass wegen der Hungersnot jede Woche Tausende Menschen flüchten und dass sich die humanitäre Lage in den Lagern tagtäglich verschlechtert, wobei 30 % der unter Fünfjährigen unterernährt sind, Seuchen wie Cholera und Masern auftreten und mehrere Fälle von Vergewaltigung verzeichnet wurden (9),

F.

in der Erwägung, dass 80 % der Flüchtlinge Frauen und Kinder sind, von denen viele auf dem Weg in die Flüchtlingslager sexuelle Gewalt und Einschüchterung erfahren,

G.

in der Erwägung, dass Dadaab in Kenia derzeit weltweit das größte Flüchtlingslager ist und dass in diesem für die Aufnahme von 90 000 Flüchtlingen ausgelegten Lager 463 710 (10) Menschen leben; in der Erwägung, dass es eine Zeit gab, in der mehr als 3 000 Somalier auf der Suche nach Nahrung und Sicherheit aus den Grenzregionen des Landes nach Äthiopien und Kenia flüchteten,

H.

in der Erwägung, dass bisher nur 62 % der von den Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Dürre in der Region geforderten 2,4 Mrd. USD eingetroffen sind und dass für die lebenswichtige Unterstützung in der Region noch 940 Mio. USD fehlen,

I.

in der Erwägung, dass der Zugang zur Bevölkerung das größte Hindernis für die Verbesserung der Nahrungsmittelsituation in der Region bleibt; in der Erwägung, dass Somalia für Angehörige humanitärer Hilfsorganisationen noch immer eines der gefährlichsten Länder ist,

J.

in der Erwägung, dass das Welternährungsprogramm weitere 250 Mio. EUR benötigt, um in den nächsten sechs Monaten die notwendige Hilfe leisten zu können,

K.

in der Erwägung, dass die Kommission zur Bewältigung der Notlage am Horn von Afrika humanitäre Hilfe in Höhe von 97,47 Mio. EUR zugewiesen und sich bereit erklärt hat, ihre Unterstützung aufzustocken, womit die humanitäre Hilfe, die sie in diesem Jahr für die unter der Dürre leidende Bevölkerung leisten würde, auf insgesamt 158 Mio. EUR ansteigen würde; in der Erwägung, dass die größten Mitgliedsländer der Afrikanischen Union anlässlich der internationalen Geberkonferenz in Addis Abeba zugesagt haben, fast 350 Mio. USD zugunsten der von der Dürre betroffenen Länder freizugeben,

L.

in der Erwägung, dass die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) hauptsächlich aus der Friedensfazilität für Afrika finanziert wird, die sich ihrerseits aus Mitteln des Bereichs Langfristige Entwicklung des neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) speist,

M.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels, die die Ernteerträge erheblich beeinträchtigt haben, zusammen mit steigenden Nahrungsmittelpreisen die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele verzögern,

N.

in der Erwägung, dass Weidewirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung sowie Wasserversorgungssicherheit (einschließlich Dämme und Rohrleitungen) unterstützt werden müssen; in der Erwägung, dass die derzeitige Lage der am Horn von Afrika Weidewirtschaft betreibenden Gemeinschaften Anlass zu großer Sorge gibt; in der Erwägung, dass die Regierungen auf der bereits geleisteten guten Arbeit aufbauen und die Dürrebewältigung in den betroffenen Gebieten institutionalisieren sollten,

1.

ist sehr besorgt über die humanitäre Krise bisher nie dagewesenen Ausmaßes am Horn von Afrika, die sich noch immer weiter verschärft, und hält den Umstand, dass die Hungersnot Todesopfer gefordert hat, für inakzeptabel;

2.

betont, dass sich die Lage bis nächstes Jahr wahrscheinlich kaum bessern wird, da mit späten Ernten gerechnet wird, die unterdurchschnittlich ausfallen dürften, die Weiden ausgelaugt, die Wasserquellen quasi versiegt und die Preise für Grundnahrungsmittel wie Mais sowie für Wasser und Brennstoff explosionsartig in die Höhe geschnellt sind;

3.

fordert eine stärkere Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft, die ihre Anstrengungen zur Bewältigung dieser Notlage verdoppeln sollte, um so den zunehmenden humanitären Erfordernissen gerecht zu werden und eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern;

4.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Kontrolle über die Hilfsleistungen zu behalten, indem vor Ort verlässliche Partner ermittelt, eine bessere Koordinierung und Organisation der Verteilung gewährleistet sowie Unterschlagungen und Plünderungen verhindert werden;

5.

begrüßt die Mobilisierung der Europäischen Union (Europäische Kommission und Mitgliedstaaten) und fordert eine Aufstockung der Hilfeleistungen, begrüßt die von der Afrikanischen Union unternommenen Anstrengungen zur Bewältigung dieser Krise und unterstreicht die dringende Notwendigkeit, zusätzlich zur Nahrungsmittelhilfe die hygienischen Zustände vor Ort zu verbessern;

6.

verurteilt das Vorgehen der islamistischen militanten Gruppierung Al-Shabab, die die Arbeit von Hilfsorganisationen behindert, und würdigt die Anstrengungen des Welternährungsprogramms (WFP), so vielen Menschen wie operativ möglich Nahrungsmittelhilfe zukommen zu lassen;

7.

bekräftigt, dass dem Kampf gegen Terrorismus Priorität eingeräumt werden muss, fordert die Nachbarländer jedoch untereinander zu Solidarität auf, um zu verhindern, dass ein Krieg ausbricht, dessen Folgen wahrlich verheerend wären;

8.

betont, dass in Somalia, insbesondere im Zentrum und im Süden des Landes und in den von den Shabab-Milizen kontrollierten Gebieten, der Zugang der Bevölkerung zur Nahrungsmittelhilfe, äußerst schwierig ist; unterstreicht die Notwendigkeit, alle vom somalischen Konflikt betroffenen Personen auf allen Ebenen in eine Konfliktlösung einzubeziehen; befürwortet die Einsetzung einer Regierung der nationalen Versöhnung, um den Wiederaufbau des Landes einleiten zu können;

9.

fordert die betreffenden Behörden auf, den humanitären Organisationen freien Zugang zu gewähren und den Schutz der Zivilbevölkerung, darunter insbesondere von Frauen und Kindern, gemäß dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen sicherzustellen; verurteilt darüber hinaus aufs Schärfste Eskalationen der Gewalt, einschließlich Selbstmordattentate und Entführungen;

10.

fordert die Europäische Union und die Regierungen in der Region auf, vordringlich den Übergang von humanitärer Hilfe zu Entwicklungshilfe zu verbessern; fordert die Kommission auf, Projekte ostafrikanischer Länder zu unterstützen, die den Aufbau von Kapazitäten zur Vorbeugung von Hungersnöten und die Einrichtung von Dürrefrühwarnsysteme betreffen;

11.

betont, dass die afrikanischen Länder mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft ebenfalls langfristige Maßnahmen ergreifen müssen, um zu gewährleisten, dass Dürre nicht mehr zwangsläufig zu Hungersnot führt; hebt hervor, dass die Verabschiedung von Sofortmaßnahmen mit langfristiger Unterstützung einhergehen muss, die einer nachhaltigen Existenzsicherung dient;

12.

fordert die afrikanischen Regierungen auf, ihre Verpflichtung zu erfüllen, zur Erreichung jährlicher Zuwachsraten im Agrarsektor von 6 % mindestens 10 % ihrer nationalen Haushalte für die Landwirtschaft einzusetzen und den Zugang zu Land für Kleinbauern sowie Investitionen in Landwirtschaft und Handel zu garantieren, um den täglichen Nahrungsmittelbedarf ihrer Bürger zu decken;

13.

begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Kommission, für die Region bis 2013 mehr als 680 Mio. EUR in Form langfristiger Hilfen für die Bereiche Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Ernährungssicherheit sowie Schaffung von Mehrwert für ihre Agrarerzeugnisse bereitzustellen; fordert eine Erhöhung des für die Landwirtschaft bestimmten Anteils der öffentlichen Entwicklungshilfe;

14.

fordert eine größere Transparenz sowie verbesserte Qualität und Aktualität der Angaben über Lebensmittelreserven und -vorräte sowie über die Preisbildung auf internationaler Ebene, wie sie in der vor kurzem angenommenen Mitteilung der Kommission „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ gefordert werden; fordert von Finanzinstituten, die sich auf Nahrungsmittel- und Agrarrohstoffmärkten spekulativ engagieren, spekulative Aktivitäten, die zu hohen und stark schwankenden Nahrungsmittelpreisen führen, einzustellen und die Bekämpfung von Armut und menschlichem Leid über Gewinnsteigerung zu stellen;

15.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Institutionen der Afrikanischen Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (11)

zu den Auswirkungen des Arabischen Frühlings auf die Nachbarstaaten südlich der Sahara

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Lomé (Togo) vom 21. bis 23. November 2011,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 18. Mai 2011 zum Thema „Die Aufstände für Demokratie in Nordafrika und dem Nahen Osten: Folgen für die AKP-Länder, Europa und die Welt“ (AKP-EU/100.958/11/endg.),

unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 3. Februar und 7. Februar, vom 7. April bzw. 7. Juli 2011 zur Lage in Tunesien und Ägypten, zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat bzw. zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen und der EU-Außenpolitik zugunsten von Demokratie,

unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik seit 2004 und insbesondere auf die Gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Mai 2011„Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011)0303) und vom 8. März 2011„Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011)0200),

unter Hinweis auf die Ziele des am 23. Januar 2000 in Cotonou unterzeichneten und 2005 sowie 2010 geänderten Partnerschaftsabkommens AKP-EU,

unter Hinweis auf die Erklärung der Afrikanischen Union vom 4./5. September 2011 in Kairo „Strengthening Political Governance for Peace, Security and Stability in Africa“ (Stärkung der politischen Governance für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Afrika),

unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung vom 30. Januar 2007,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966,

unter Hinweis auf das Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und das Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,

unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

A.

in der Erwägung, dass der Sieg des tunesischen, des ägyptischen und des libyschen Volkes für einen frischen Wind der Hoffnung, Freiheit, Solidarität, Demokratie und des echten Wandels gesorgt hat, den sich sowohl die Bevölkerung all dieser drei Länder als auch alle unterdrückten Völker wünschen,

B.

in der Erwägung, dass die Unruhen mit dem Verlust von Menschenleben sowie Millionen von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen sowohl innerhalb als auch außerhalb der betroffenen Länder verbunden waren,

C.

in der Erwägung, dass einige der vom Arabischen Frühling in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückten Probleme den Problemen ähneln, mit denen sich auch mehrere Länder südlich der Sahara konfrontiert sehen: hohe Jugendarbeitslosigkeit, steigende Lebensmittel- und Kraftstoffpreise, anhaltende Korruption, Verletzung von Grundrechten und beschränkte Beteiligung an Entscheidungsverfahren,

D.

in der Erwägung, dass die Unruhen im Fall Libyens zur Ermordung zahlreicher Schwarzafrikaner geführt haben, denen fälschlicherweise vorgeworfen wurde, Söldner im Dienst Gaddafis zu sein, und in der Erwägung, dass Gangster und andere Kriminelle sich großer Mengen sowohl leichter als auch schwerer Waffen bemächtigt haben; in der Erwägung, dass dieser Sachverhalt eine Bedrohung für die Nachbarländer Libyens darstellt (Algerien, Mauretanien, Mali, Niger, Tschad, Burkina Faso),

E.

in der Erwägung, dass die in mehreren Ländern südlich der Sahara beobachteten politischen Unruhen als Widerhall des Arabischen Frühlings gesehen werden können, allerdings mit bislang begrenzten Auswirkungen im Sinne eines Wandels,

F.

in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang nicht die Gefahr außer Acht gelassen werden darf, dass Kriegswaffen in Saharastaaten der Sahelzone gelangen und somit eine Bedrohung für die Sicherheit der angrenzenden Regionen darstellen,

G.

in der Erwägung, dass der Friedensaufruf von Kairo die Entschlossenheit der Afrikanischen Union zum Ausdruck brachte, Frieden in Afrika Wirklichkeit werden zu lassen und unter Betonung einer Kultur des Friedens, insbesondere durch Bildung, konkrete Schritte aufzuzeigen, die zu diesem Zweck unternommen werden sollten, um künftige Generationen vor der Geißel des Krieges und der Gewalt zu bewahren,

H.

in der Erwägung, dass trotz des Umstands, dass der afrikanische Kontinent über reiche Vorkommen an Erdöl und Mineralien sowie landwirtschaftliche und andere natürliche Ressourcen verfügt, der Großteil der Bevölkerung nach wie vor sehr arm ist, was eine Verletzung der Menschenwürde darstellt,

1.

äußert seine volle und uneingeschränkte Unterstützung für die legitimen demokratischen Bestrebungen der Menschen im Nahen Osten und in Nordafrika, die als Inspiration für einen demokratischen Wandel in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara dienen und möglicherweise zur demokratischen Konsolidierung auf dem gesamten afrikanischen Kontinent beitragen könnten;

2.

fordert die Regierungen auf, sich der Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten zu enthalten, ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten sowie ihre Sicherheit zu gewährleisten; fordert unabhängige Untersuchungen der Ereignisse, bei denen in den jeweiligen Ländern friedliche Demonstranten zu Tode kamen, verletzt oder inhaftiert wurden, und verlangt, dass die Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden;

3.

fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller in Gewahrsam genommenen Demonstranten, aller politischen Gefangenen, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten;

4.

bekräftigt seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk und seine Unterstützung für den demokratischen Übergang; ist zutiefst besorgt über die jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen viele Zivilisten von den Sicherheitskräften getötet und Hunderte verletzt wurden; fordert unabhängige und transparente Untersuchungen und verlangt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; fordert nachdrücklich, den Ausnahmezustand aufzuheben und Militärprozesse für Zivilisten einzustellen;

5.

verurteilt nachdrücklich die anhaltende brutale Unterdrückung durch das syrische Regime, die Menschenrechtsverletzungen und das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Bevölkerung; spricht den Familien der Opfer ihr Beileid aus und bekräftigt ihre Solidarität mit dem syrischen Volk; fordert einen raschen Vollzug des Übergangs zur Demokratie in Syrien;

6.

begrüßt die Fortschritte, die vom Rat für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union erzielt wurden, und befürwortet die Fortführung der Bemühungen um einen demokratischen Stabilisierungsprozess und die Gewährleistung der Freiheit, die Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie von Frieden und Gerechtigkeit;

7.

stellt fest, dass die aktuellen Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen Osten politische, wirtschaftliche und soziale Folgen nicht nur für die Länder selbst, sondern auch für die AKP-Staaten und für Europa haben;

8.

fordert die Europäische Union auf, den eingeleiteten Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen in der Region nachdrücklich zu unterstützten; betont, dass zur Unterstützung des Prozesses des demokratischen Übergangs alle im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Entwicklungspolitik verfügbaren Instrumente mobilisiert werden müssen;

9.

fordert die Regierung Marokkos auf, zur einzig tragfähigen, gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes uneingeschränkt zu achten; hält die uneingeschränkte Achtung und die Fortsetzung des Verhandlungsprozesses im VN-Rahmen für notwendig;

10.

fordert die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Afrikanische Union (AU) auf, auch in Zukunft Solidarität bei der Bewältigung der humanitären Notlage zu beweisen, von der Hunderttausende Menschen betroffen sind, die aus Libyen in die Nachbarländer Tunesien, Ägypten, Niger, Mali und Tschad sowie nach Europa geflohen sind;

11.

besteht darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und ihre Spezialorganisationen beteiligt werden an dem Prozess der Aufnahme, Betreuung und Wiedereingliederung der in Massen zuströmenden Staatsangehörigen der Nachbarstaaten Libyens sowie an dem Prozess der Freilassung von Personen, die Opfer widerrechtlicher Festnahmen wurden;

12.

begrüßt die Erklärung von Kairo der Afrikanischen Union „Strengthening Political Governance for Peace, Security and Stability in Africa“ (Stärkung der politischen Governance für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Afrika);

13.

erinnert daran, dass die Afrikanische Union mehrere Instrumente zu Menschenrechten, Demokratie und guter Regierungsführung angenommen hat; fordert alle Mitglieder der Afrikanischen Union auf, diese Instrumente anzunehmen und umzusetzen, insbesondere die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und die Charta der Afrikanischen Union für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung, und bestärkt die Regierungen in den afrikanischen Staaten darin, letztgenannte zu ratifizieren;

14.

fordert die strikte Einhaltung des Verhaltenskodex zu Waffenexporten, einschließlich einer größeren Transparenz in Bezug auf den Waffenhandel zwischen der EU und Afrika;

15.

ist der Ansicht, dass Wahlen nötig sind, aber nicht ausreichen, um die Voraussetzungen für einen Demokratisierungsprozess zu schaffen, der über das bloße Abhalten von Wahlen hinausgeht; ist der Auffassung, dass es für eine erfolgreiche Demokratisierung von entscheidender Bedeutung ist, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes im Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte der Bevölkerung, wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung, voranzutreiben, und der Jugendarbeitslosigkeit besonderes Augenmerk zu schenken;

16.

betont die entscheidende Rolle des Regierungshandelns, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, einer gerechten Aufteilung der Ressourcen auf alle Teile der Bevölkerung und nationaler Führung bei der Verhinderung von Konflikten und der Förderung dauerhaften Friedens; fordert die AKP-Staaten und die EU auf, der Entwicklung und Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft, dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten, der Korruptionsbekämpfung und dem Aufbau institutioneller Kapazitäten besonderes Augenmerk zu schenken;

17.

fordert die Länder des Arabischen Frühlings auf, die Gleichstellung von Männern und Frauen hochzuhalten, und ermutigt letztere, sich in der Gesellschaft zu engagieren, an ihren Entscheidungsprozessen teilzuhaben und in politischen Gremien mitzuarbeiten;

18.

ist der Auffassung, dass bei der Ausgestaltung und Regulierung demokratischer Praktiken eine unabhängige Justiz und unabhängige Medien eine wichtige Rolle spielen müssen, damit der Rechtsstaat gestärkt wird und demokratische Institutionen aufgebaut werden können, einschließlich funktionierender pluralistischer Parlamente;

19.

betont die Rolle, die moderne Technologie und soziale Medien bei der Mobilisierung der öffentlichen Meinung im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling gespielt haben, und weist darauf hin, dass bestimmte Aufstände in afrikanischen Ländern südlich der Sahara im Schatten der Medienberichterstattung über diese Ereignisse standen;

20.

erkennt an, dass einige afrikanische Länder südlich der Sahara Schwierigkeiten haben, bestimmte ethnische Gruppen und Stämme in ihre demokratischen Regierungsstrukturen einzugliedern; fordert die betreffenden Länder auf, von den Erfahrungen anderer afrikanischer Nationen zu lernen, die zu verschiedenen Formen regionaler und kultureller Autonomie gegriffen haben, um die Isolierung bestimmter Gruppen in der Gesellschaft zu vermeiden;

21.

fordert die Europäische Union auf, Initiativen für eine Stärkung der Handelsbeziehungen mit den Ländern südlich der Sahara zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen des Arabischen Frühlings mildern zu helfen;

22.

fordert die Europäische Union auf, eine zeitweilige Aussetzung der Schuldenrückzahlungen der Länder im demokratischen Übergang zu prüfen; fordert, die Vermögen korrupter Staatsoberhäupter einzufrieren und den betreffenden Ländern zurückzugeben;

23.

äußert Besorgnis über die von Mitgliedern der undurchsichtigen AQMI (Al-Qaida im islamischen Maghreb) erbeuteten logistischen Mittel und Waffen, die rasch zu Unsicherheit in der Sahel-Sahara-Region führen;

24.

besteht darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und die Spezialorganisationen an dem Prozess der Einziehung der Waffen von ehemaligen Kämpfern und von Zivilisten und der Gewährleistung der Sicherheit der von Destabilisierung bedrohten Nachbarländer Libyens beteiligt werden;

25.

weist darauf hin, dass das massive Waffenlager der AQMI eine Bedrohung nicht nur für die Nachbarländer, sondern für die gesamte Welt darstellt;

26.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, den Institutionen der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Präsidentin des Panafrikanischen Parlaments, den Regierungen und Parlamenten der Länder des Nahen Ostens und den Ländern, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind, sowie dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.


(1)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 23. November 2011 in Lomé (Togo).

(2)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 23. November 2011 in Lomé (Togo).

(3)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1

(4)  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0082+0+DOC+XML+V0//DE.

(5)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 23. November 2011 in Lomé (Togo).

(6)  Weltbericht zur Behinderung (WBB), Weltgesundheitsorganisation und Weltbank, Juni 2011.

(7)  Amnesty International, Jahresbericht 2011.

(8)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 23. November 2011 in Lomé (Togo).

(9)  OCHA-Lageberichte zu Somalia und zum Horn von Afrika von August bis November 2011.

(10)  ECHO, Krisenbericht Nr. 6 über die Krise am Horn von Afrika, 1. Oktober 2011.

(11)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 18. Mai 2011 in Lomé (Togo).