5.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 131/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6528 — Dow Europe/Aksa Akrilik/Aksa Karbon JV)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 131/05
1. |
Am 26. April 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Dow Europe Holding B.V. („Dow Europe“, Niederlande), das letztlich von The Dow Chemical Company („Dow“, USA) kontrolliert wird, und das Unternehmen Aksa Akrilik Kimya Sanayii A.S. („Aksa Akrilik“, Türkei), das letztlich von Akkök Sanayi Yatirim ve Gelistirme A.S. („Akkök“, Türkei) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Aksa Karbon Elyaf Sanayi Anonim Șirketi („Aksa Karbon“, Türkei). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6528 — Dow Europe/Aksa Akrilik/Aksa Karbon JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).