29.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 60/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6505 — STE/UTC/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 60/09

1.

Am 21. Februar 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Vision Technologies Aerospace Ltd („VTA“, Singapur), eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Singapore Technologies Engineering Ltd („STE“, Singapur), und Pratt and Whitney Line Maintenance Services Inc. („PWLMS“, USA), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der United Technologies Corporation („UTC“, USA), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

STE: integrierter Maschinenbaukonzern, der Dienstleistungen in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Elektronik, Landsysteme und Schifffahrt anbietet,

VTA: Holdinggesellschaft,

UTC: Hightech-Produkte und –Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudetechnik und Luft- und Raumfahrt,

PWLMS: Reinigung von Flugtriebwerken,

JV: umweltverträgliche Reinigung von Flugtriebwerken (EcoPower® Engine Wash).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6505 — STE/UTC/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).