17.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 370/4 |
Bestimmung der Kammer, die mit den in Art. 104b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen betraut ist
2011/C 370/07
Der Gerichtshof hat in seiner Sitzung vom 27. September 2011 die Zweite Kammer des Gerichtshofs als die Kammer bestimmt, die nach Art. 9 § 1 Abs. 2 der Verfahrensordnung für ein Jahr bis zum 6. Oktober 2012 mit den in Art. 104b der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut ist.