10.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6414 — Itochu/Tessenderlo Chemie/Siemens Project Ventures/T-Power JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 361/10

1.

Am 5. Dezember 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Power Kerstel Limited („Kerstel“, England/Wales), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Itochu Corporation („Itochu“, Japan), das Unternehmen Tessenderlo Chemie N.V. („TC“, Belgien) und das Unternehmen Siemens Project Ventures GmbH („SPV“, Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Siemens AG („Siemens“, Deutschland), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen T-Power N.V. („T-Power“, Belgien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Itochu/Kerstel: Holdinggesellschaft für Unternehmen, die in einer Vielzahl von Branchen (u. a. Energieprojekte) tätig sind,

TC: Herstellung von Spezialprodukten,

Siemens/SPV: Investitionen in große Infrastrukturprojekte und Entwicklung solcher Projekte einschließlich Herstellung von Ausrüstung für die Stromwirtschaft,

T-Power: Stromerzeugung und Stromgroßhandel in Belgien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6414 — Itochu/Tessenderlo Chemie/Siemens Project Ventures/T-Power JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).