29.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 317/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6415 — Vendôme Commerces/CDC/Immeuble Toulon)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 317/07

1.

Am 24. Oktober 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Vendôme Commerces (Frankreich) und die Caisse des Dépôts et Consignations (Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Kauf von Vermögenswerten die gemeinsame indirekte Kontrolle über das Gebäude eines Warenhauses im nahegelegenen Großraum Toulon.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vendôme Commerces ist eine Immobiliengesellschaft des bürgerlichen Rechts, die zu der im Bereich der finanziellen Absicherung tätigen Axa-Gruppe gehört,

Die Caisse des Dépôts et Consignations ist eine französische öffentliche Einrichtung, die zum einen Gemeinwohlaufgaben erfüllt und zum anderen dem Wettbewerb unterliegende Tätigkeiten ausübt,

Das Gebäude des Warenhauses befindet sich in La Valette du Var im Großraum Toulon (Frankreich). Es wird von Printemps gewerblich genutzt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6415 — Vendôme Commerces/CDC/Immeuble Toulon per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).