6.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6355 — Axel Springer France/Mondadori France/AR Technology)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 294/09

1.

Am 26. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Axel Springer France SAS („Axel Springer France“, Frankreich), das von dem Unternehmen Axel Springer AG (Deutschland) kontrolliert wird, und das Unternehmen Mondadori France SAS („Mondadori France“, Frankreich), das letztlich von dem Unternehmen Fininvest Finanziara d’Investimento SpA (Italien) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen AR Technology SAS („AR Technology“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Axel Springer France: Herausgabe von Zeitschriften in Frankreich, Betrieb von Websites und Verkauf von Werbeflächen bzw. -plätzen,

Mondadori France: Herausgabe von Zeitschriften in Frankreich, Betrieb von Websites und Verkauf von Werbeflächen bzw. -plätzen,

AR Technology: Betrieb von Internetportalen für Kleinanzeigen für Gebrauchtfahrzeuge und Castings.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6355 — Axel Springer France/Mondadori France/AR Technology per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).