5.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6352 — Vitol/VTTI/ArcLight/Petro Lux)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 292/05

1.

Am 26. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Vitol B.V. („Vitol“, Niederlande), das von der Holdinggesellschaft Vitol Holding II SA (Luxemburg) kontrolliert wird, und das Unternehmen VTTI B.V. („VTTI“, Niederlande), das von Vitol und MSCI SDN. BHD („MTTI“, Malaysia) gemeinsam kontrolliert wird, wobei letzteres Unternehmen wiederum indirekt von Petroliam nasional Berhad („Petronas“, Malaysia) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung gemeinsam mit ArcLight Energy Partners Fund IV L.P. („ArcLight“, USA.) durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Petro Lux Sàrl („Petro Lux“, Luxemburg), bei dem es sich um die Muttergesellschaft von Petrotank Neutrale Tanklager GmbH („Petrotank“, Deutschland) handelt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vitol: unabhängiges Unternehmen, das vor allem in der Erdöl- und Erdgasbranche mit Rohstoffen und Finanzinstrumenten handelt,

VTTI: Eigentümer und Betreiber eines Netzwerks von Terminals für Erdölerzeugnisse,

ArcLight: Energieinvestmentgesellschaft,

Petrotank: Lagerung und Umschlag von Mineralölerzeugnissen und anderen Flüssigprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6352 — Vitol/VTTI/ArcLight/Petro Lux per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).