28.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 284/24 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6400 — ECE/Metro/MEC JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2011/C 284/04
1. |
Am 21. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG („ECE“, Deutschland), letztlich kontrolliert von Herrn Alexander Otto, und Metro Group Asset Management Services („MAMS“, Deutschland), 100 %ige Tochtergesellschaft der Metro AG („Metro“, Deutschland), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die MEC Metro-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG („MEC“, Deutschland), bei der es sich um ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen handelt. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6400 — ECE/Metro/MEC JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).