23.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/30


MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/21/11

Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten — Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm und Animation — Einzelprojekte, Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

2011/C 279/07

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eines der Ziele dieses Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind, von unabhängigen Produktionsunternehmen vorgestellt werden und den folgenden Kategorien angehören, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern: Spielfilme, kreative Dokumentarfilme und Animationen.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

EWR-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Entwicklungsmaßnahmen für folgende audiovisuelle Werke (Einzelwerke oder Serien) sind förderfähig:

für die kommerzielle Verwertung bestimmte Spielfilmprojekte mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten;

für die kommerzielle Verwertung bestimmte kreative Dokumentarfilme mit einer Dauer von mindestens 25 Minuten (Dauer je Episode bei Serien);

für die kommerzielle Verwertung bestimmte Animationsprojekte mit einer Dauer von mindestens 24 Minuten.

Entwicklungs- und Produktionsmaßnahmen für folgende Werkkategorien sind nicht förderfähig:

Live-Aufnahmen, Fernsehgewinnspiele, Talkshows, Reality-Shows oder Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;

Dokumentarfilme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Blicke hinter die Kulissen, Berichte, Tierfilme, Nachrichtenprogramme und „Doku-Soaps“;

Projekte, die direkt oder indirekt für Botschaften werben, die den politischen Zielen der Europäischen Union zuwiderlaufen, wie z. B. Projekte, die den Interessen der öffentlichen Gesundheit (Alkohol, Tabak oder Drogen), der Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der Meinungsfreiheit usw. entgegenstehen;

Gewalt und/oder Rassismus fördernde Projekte und/oder solche mit pornografischem Inhalt;

Werke werblicher Natur;

institutionelle Produktionen, die für bestimmte Organisationen oder ihre Tätigkeiten werben.

Die Aufforderung 21/11 sieht zwei Fristen vor: Um innerhalb der 1. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem Veröffentlichungstermin der Aufforderung und dem 25. November 2011 bei der Agentur eingereicht werden. Um innerhalb der 2. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem 26. November 2011 und dem 13. April 2012, dem Endtermin der Aufforderung, bei der Agentur eingereicht werden.

Die Projektdauer ist beschränkt: höchstens bis zum Eintritt in die Produktionsphase des Projekts oder, wenn die folgenden Termine früher liegen, bis zum 30. Juni 2014 bei innerhalb der ersten Frist eingereichten Anträgen und bis zum 30. November 2014 bei innerhalb der zweiten Frist eingereichten Anträgen.

4.   Vergabekriterien

Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:

Für Einzelprojekte

Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (40 Punkte).

Qualität der Entwicklungsstrategie (10)

Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (10)

Qualität der Finanzierungsstrategie (10)

Qualität der Vertriebsstrategie (10)

Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (60 Punkte).

Qualität des Projekts (40)

Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)

Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10)

Für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (60 Punkte).

Entwicklungs- und Produktionskapazität des Unternehmens auf europäischer Ebene (15 Punkte für Slate Funding — 30 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Entwicklungsstrategie und Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Finanzierungsstrategie (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Vertriebsstrategie (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (40 Punkte).

Qualität des Projekts (10)

Potenzial des kreativen Teams (10)

Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)

Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10)

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind Mittel in Höhe von 17 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für ein Einzelprojekt gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 60 000 EUR; eine Ausnahme bilden Animationen in Spielfilmlänge, die zur Vorführung in Kinos bestimmt sind, mit einem Höchstbetrag von 80 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Entfaltung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage gewährt werden kann, liegt zwischen 70 000 EUR und 190 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verteilen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Antragsunterlagen müssen bis zum 25. November 2011 und 13. April 2012 per online-Antragsformular und in Papierform an die Verwaltungsagentur (EACEA) geschickt werden. (siehe Punkt 3) unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA

Constantin DASKALAKIS

BOUR 3/30

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Weitere Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://www.ec.europa.eu/media

Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.