5.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 230/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6176 — Mitsubishi Corporation/Barclays Bank/Walney I Topco/Walney II Topco/Sheringham Shoal Topco)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 230/06

1.

Am 29. Juli 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen der Macquarie Capital Group Limited zusammen mit Barclays Bank plc („Barclays“, England und Wales)die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Walney I Topco („W1 Topco“), Walney II Topco („W2 Topco“) und Sheringham Shoal Topco („SS Topco“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MC: Vertriebsgesellschaft, die weltweit in den Bereichen Energie, Metalle, Maschinen, Chemikalien, Lebensmittel und allgemeine Handelswaren tätig ist,

Barclays: Weltweiter Anbieter von Finanzdienstleistungen im Bereich Privatkunden- und Firmenkundengeschäft, Kreditkarten, Investmentbanking und Vermögensverwaltung,

W1 Topco: für den Erwerb des Geschäftsbereichs Offshore-Übertragung von des Windparks Walney I neu gegründetes Unternehmen,

W2 Topco und SS Topco: für den Erwerb der Offshore-Stromübertragungsanlagen der Windpark-Projekte Walney II und Sheringham Shoal zu gründende Unternehmen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6176 — Mitsubishi Corporation/Barclays Bank/Walney I Topco/Walney II Topco/Sheringham Shoal Topco per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).