28.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 187/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6269 — SNCF/HFPS/Wehinger GmbH/Rail Holding)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 187/14

1.

Am 20. Juni 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: SNCF (Frankreich), Haselsteiner Familien-Privatstiftung („HFPS“, Österreich) und Stefan Wehinger Beteiligungs- und Beratungs GmbH („Wehinger GmbH“, Österreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über Rail Holding AG (Österreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SNCF: Schienenpersonenverkehr und Güterbeförderungsleistungen in Frankreich und anderen EWR-Ländern; Verwaltung der französischen Eisenbahninfrastruktur,

HFPS: Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen unterschiedlicher Sektoren wie des Baugewerbes,

Wehinger GmbH: Beteiligung an Rail Holding AG,

Rail Holding AG: Anteilseigner der WESTbahn Management GmbH (Österreich), der Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen in Österreich zu betreiben plant.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6269 — SNCF/HFPS/Wehinger GmbH/Rail Holding per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).