7.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 165/3


Einleitung des Verfahrens

(Fall COMP/M.6203 — Western Digital Ireland/Viviti Technologies)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 165/04

Am 30. Mai 2011 hat die Kommission entschieden, in dem oben genannten Fall das Verfahren einzuleiten, nachdem sie festgestellt hat, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Mit der Verfahrenseinleitung wird eine zweite Prüfungsphase in Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss eröffnet. Dies präjudiziert nicht die Endentscheidung in diesem Fall. Die Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004.

Die Kommission gibt interessierten Dritten Gelegenheit, der Kommission ihre Stellungnahme zu dem beabsichtigten Zusammenschluss zu unterbreiten.

Um Stellungnahmen umfassend berücksichtigen zu können, sollten sie spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Die Stellungnahme kann der Kommission durch Telefax (+32 22964301 / 22967244) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6203 — Western Digital Ireland/Viviti Technologies an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË