26.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6180 — CIE Management II/Phones4u Group)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 94/16

1.

Am 21. März 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CIE Management II Limited („CIE“, Vereinigtes Königreich), das letztlich von BC Partners Holdings Limited („BC Partners Holdings“, Vereinigtes Königreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens MobiServ UK Co Limited und dessen Tochtergesellschaften („Phones4u Group“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CIE: Kapitalbeteiligungsgesellschaft,

Phones4u Group: Einzelhandel mit Mobiltelefonen und damit verbundenen Produkten sowie Angebot von Sachversicherungsdienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6180 — CIE Management II/Phones4u Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).