23.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 91/13 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
2011/C 91/03
Nationale Seite der von Griechenland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Griechenland
Anlass: Veranstaltung der Weltsommerspiele der Special Olympics — Athen 2011
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Im Münzinneren ist das Emblem der Spiele abgebildet — eine strahlende Sonne, Quelle des Lebens, die die besondere Leistung und die Kraft des Athleten, der an den Spielen teilnimmt, unterstreicht. Die besondere Leistung wird durch den Ölzweig symbolisiert und die Kraft durch die Spiralform in der Mitte der Sonne. Um das Emblem herum sind der Anlass „XIII Special Olympics W.S.G. Athens 2011“ sowie das Ausgabeland „Ελληνικη Δημοκρατια“ eingeprägt. Zwischen beiden Schriftzügen steht das Münzzeichen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 1 Million
Ausgabedatum: Ende des zweiten Quartals 2011.
(1) Zu den nationalen Seiten anderer Euro-Umlaufmünzen siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/cash/coins/index_en.htm
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).