3.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6119 — Arla/Hansa)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 68/08

1.

Am 25. Februar 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Arla Foods amba („Arla“, Dänemark) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Gesamtheit des Unternehmens Hansa-Milch Mecklenburg-Holstein eg („Hansa“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Arla: Arla ist eine im Eigentum von schwedischen und dänischen Milchviehhaltern stehende weltweit tätige Molkereigenossenschaft, die eine Vielzahl von Molkereiprodukten herstellt und vertreibt,

Hansa: Hansa ist eine im Eigentum von deutschen Milchviehhaltern stehende Genossenschaft, die Molkereiprodukte, insbesondere Frischmilcherzeugnisse, haltbare Milch, Butter und Milchpulver herstellt und vertreibt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6119 — Arla/Hansa per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).