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3.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 68/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6104 — Safran/SNPE Matériaux Energétiques/Regulus)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2011/C 68/06
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1. |
Am 23. Februar 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Safran („Safran“, Frankreich), das der Unternehmensgruppe Safran Société Anonyme (Frankreich) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens SNPE Matériaux Energétiques („SME“, Frankreich) und die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Regulus („Regulus“, Frankreich; Regulus und SME nachstehend zusammen „Zielunternehmen“ genannt). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6104 — Safran/SNPE Matériaux Energétiques/Regulus per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).